Weltkulturerbe

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Die „Stari Most“, die Alte Brücke: Sie steht in Mostar in Bosnien und Herzegowina. Erbaut wurde sie vor über 400 Jahren. Doch im Jugoslawien-Krieg wurde sie zerstört. Mit Hilfe der UNESCO konnte man sie wieder aufbauen.

Sehr besondere Gebäude und Orte der Welt bilden zusammen das „Weltkulturerbe“. Ihre Namen stehen auf einer Liste. Damit wird gesagt, dass diese Gebäude und Orte wichtig für die gesamte Welt sind, nicht nur für ein Land.

Die Liste stammt von der UNESCO, einer Organisation der Vereinten Nationen. Wenn etwas auf der Liste steht, dann muss man sich gut darum kümmern. Die Städte und Länder, in denen sich das Weltkulturerbe befindet, sind darauf sehr stolz.

Weltkulturerbe ist zum Beispiel der Kölner Dom in Deutschland. Auch die Altstadt von Quebéc in Kanada ist Weltkulturerbe, ebenso wie die römischen Ruinen von Tipasa in Algerien.

Ähnlich wie das Weltkulturerbe ist das Weltnaturerbe. Hier sind besondere Landschaften geschützt oder auch zum Beispiel der Aletschgletscher im Wallis in der Schweiz. Weltkulturerbe und Weltnaturerbe nennt man zusammen Welterbe.

Woher kommt die Idee?

Hier trifft sich das Komitee für das Weltkulturerbe, im Jahr 2015. Dieser Ort ist das alte Parlament Deutschlands, in der Stadt Bonn.

Im Altertum gab es die Sieben Weltwunder: große und besondere Gebäude wie der Leuchtturm von Pharos und das Grabmal des Mausolos. Viele Menschen waren von diesen Gebäuden begeistert, auch wenn sie weit davon entfernt wohnten. Von diesen Weltwundern gibt es heute nur noch eins: die Pyramiden von Gizeh.

Im Jahr 1954 schlossen viele Länder einen Vertrag darüber, was man auch im Krieg nicht machen darf. Damals wurde gesagt: Wenn Kulturgut zerstört wird, dann ist das nicht nur schlecht für das Volk, wo dieses Kulturgut ist, sondern schädigt das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit.

Über zwanzig Jahre später trat ein anderer Vertrag in Kraft. Damit haben Staaten versprochen, dass sie Kulturerbe und Naturerbe schützen. Die Staaten wählen Vertreter, und diese Vertreter ernennen ein Komitee. Das Welterbe-Komitee besteht aus 21 Menschen, die bestimmen, was auf die Liste des Welterbes kommt. Sie treffen sich einmal im Jahr.

Was steht auf der Liste des Weltkulturerbes?

Über 800 Gebäude und Orte sind Stätten des Weltkulturerbe. Außerdem gelten 35 sowohl als Kulturerbe und auch als Naturerbe. Das Kulturgut muss besonders wichtig sein.

Zum Beispiel hat das Kulturgut eine Bedeutung für die Geschichte, oder es ist als Kunst außergewöhnlich. Das Kulturgut muss außerdem gut erhalten sein. Nur echte, alte Gebäude kommen auf die Liste, keine Nachbauten.

Ein Intercity-Zug fährt auf der „Semmeringbahn“ in Österreich. Das ist ein 41 Kilometer langer Eisenbahn-Weg im Gebirge. Semmering ist der Ort auf der Strecke, der am höchsten liegt. Ein solcher Weg durch die Alpen war vor 150 Jahren eine großartige technische Leistung.

Deutschland hat 38 Stätten des Weltkulturerbes. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es mehr. Kein anderes Land hat so viele Stätten, die es mit anderen Ländern teilt. Beispielsweise liegt das Erzgebirge in Deutschland und in Tschechien. Geschützt vom Erzgebirge ist unter anderem die Landschaft des Bergbaus dort.

In Österreich hat man neun Stätten, die auf der List des Weltkulturerbes sind. Darunter findet man drei Kulturlandschaften, wie die Wachau an der Donau. Die Altstädte von Wien, Graz und Salzburg sind ebenfalls Weltkulturerbe.

Die Schweiz hat zunächst drei Kulturgüter vorgeschlagen, die im Jahr 1983 auf die Liste gekommen sind: die Altstadt von Bern, das Kloster Sankt Johann in Müstair und die Abtei Sankt Gallen. Das hielt man lange Zeit für genug. Hinzu kamen schließlich acht weitere Kulturgüter und ein Naturerbe.

Wie wird das Weltkulturerbe geschützt?

Altstadt von Verona, Italien

Wenn ein Staat darum bittet, dass etwas auf die Liste kommt, dann verspricht er auch, sich gut darum zu kümmern. Die Liste sorgt dafür, dass bekannt wird, was das Weltkulturerbe ist. Ansonsten kann das Komitee das Erbe nicht wirklich schützen. Es kann höchstens damit drohen, dass das Erbe von der Liste gestrichen wird. Das ist für den Staat sehr peinlich.

Damit es nicht so weit kommt, gibt es eine „Rote Liste“. Darin erwähnt das Komitee alle Kulturgüter, die in Gefahr sind. Manchmal liegt es am Staat, dass er zum Beispiel nicht genug Geld für das Kulturgut ausgibt. Auf jeden Fall soll die Rote Liste ein Zeichen an die Welt sein, mitzuhelfen, dass es das Kulturgut auch in Zukunft gibt.

Ein Kulturerbe ist zum Beispiel in Gefahr durch Terroristen, die es zerstören wollen. Manchmal liegt es an der Umwelt oder am Klima: Wenn das Grundwasser sinkt, ist das schlecht für Gebäude. Ein Erdbeben, ein Sturm oder ein Feuer kann ein Gebäude zerstören.

Manchmal bauen die Menschen neue Gebäude zu nahe an das Kulturerbe. Das war so auch bei der „Kulturlandschaft Dresdner Elbtal“. Zum einzigen Mal hat das Komitee tatsächlich etwas von der Liste gestrichen.

Das Tal der Elbe bei Dresden hatte nur drei Jahre lang auf der Liste gestanden. Man hat eine Brücke von Dresden über die Elbe bauen wollen, die „Waldschlößchenbrücke“. Das Komitee fand, dass dadurch die Landschaft nicht mehr gut genug erhalten war.




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