Bundestag

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Das Reichstagsgebäude in Berlin. Hier treffen sich die Abgeordneten des Bundestages.

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament von Deutschland. Die Mitglieder nennt man auch Abgeordnete oder MdB als Abkürzung für Mitglied des Bundestages. Die Deutschen wählen ihre Abgeordneten normalerweise alle vier Jahre bei der Bundestagswahl. Mindestens 598 Mitglieder hat der Bundestag, seit der Wahl im September 2021 sind es 736 Abgeordnete. Sie alle sind Politiker und gehören verschiedenen Parteien an. Die Abgeordneten einer Partei formen gemeinsam eine Fraktion im Bundestag. Dank so einer Gruppe können sie besser zusammenarbeiten.

Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist es, Gesetze zu machen. Oft entscheidet der Bundesrat über Gesetze mit. Der Bundestag entscheidet auch, wie viel Geld der Staat jedes Jahr ausgeben darf. Das nennt man den „Haushalt“. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler.

Deutschland war noch bis zum Jahr 1990 in zwei Staaten geteilt. Damals trafen die Abgeordneten sich in Bonn. Seit dem Jahr ist das deutsche Parlament wieder in Berlin. Sein Gebäude heißt „Reichstag“.

In den deutschen Bundesländern gibt es auch Parlamente. Die meisten heißen „Landtag“. In Österreich und in der Schweiz heißt das Parlament „Nationalrat“.

Was gab es vor dem Bundestag?

Das erste Parlament für alle Deutschen: die Frankfurter Nationalversammlung. Sie traf sich in den Jahren 1848 und 1849 in der Frankfurter Paulskirche. Dort wurde schon vieles besprochen, was später Wirklichkeit wurde.

Im 19. Jahrhundert, also etwa den Jahren nach 1800, lebten die Deutschen noch in vielen Staaten. Der Deutsche Bund war ein Verein für diese Staaten. Dieser Verein hatte nur ein einziges Organ, das die Entscheidungen getroffen hat. Es hieß Bundesversammlung oder Bundestag. Dort trafen sich die Vertreter der einzelnen Staaten. Das erinnert mehr an den Bundesrat von heute.

Im Jahr 1867 entstand der heutige deutsche Staat. Er hieß Norddeutscher Bund, aber der Name des Parlaments war „Reichstag“. Dieser Name kam daher, dass man schon etwa zwanzig Jahre vorher einen deutschen Bundesstaat gegründet hat. Er hieß damals in der Revolutionszeit Deutsches Reich, bestand aber nur kurz. Der Norddeutsche Bund hieß seit dem Jahr 1871 Deutsches Reich, das Parlament behielt seinen alten Namen.

Der Reichstag von damals entschied über Gesetze, wie heute der Bundestag. Er hat allerdings nicht bestimmt, wer in der Regierung sitzen darf. Den Reichstag gab es noch nach dem Jahr 1918, also in der Weimarer Republik. Dort war er sogar noch wichtiger als vorher.

Wo trifft sich der Bundestag?

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Der Bundestag hatte sein Gebäude zuerst in Bonn, seit 1949. Es hieß Bundeshaus, war aber schon älter: Vorher wurden dort Lehrer ausgebildet. Danach baute man für den Bundestag ein neues Gebäude. Als es fertig war, war Deutschland allerdings schon wiedervereinigt. Der Bundestag hatte beschlossen, dass Berlin die deutsche Hauptstadt sein soll. Darum tagte Bundestag nur noch einige Jahre lang im neuen Gebäude in Bonn.

Im Jahr 1999 zog die Politik von Bonn nach Berlin. Der Bundestag trifft sich seitdem wieder im Reichstag. So nennt man immer noch das Gebäude, in dem sich früher der Reichstag getroffen hatte.

Das Gebäude steht mitten in Berlin. Gebaut worden war es im Jahr 1894, und der Architekt hieß Paul Wallot. Es stand ein wenig am Rande der Altstadt, dort, wo der Tiergarten anfing. Das Brandenburger Tor liegt ganz in der Nähe.

Als Deutschland geteilt war, stand das Reichstagsgebäude direkt an der Berliner Mauer. In den ersten Jahren der Bundesrepublik traf sich im Reichstag die Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Danach wurde das Gebäude kaum genutzt. Es gab darin eine Ausstellung über die deutsche Geschichte.

Als dann der Bundestag wieder nach Berlin kam, musste das Gebäude neu hergerichtet werden. Das war sehr aufwendig und hat mehrere Jahre gedauert. In dieser Zeit wurde wieder eine Kuppel mit vielen Fensterflächen gebaut. Außerdem baute man in der Nähe mehrere große Gebäude, in denen die Abgeordneten Büros haben. Dort arbeiten sie und ihre Mitarbeiter.

Wie wird man Mitglied des Bundestages?

Bei einer Bundestagswahl wählen diejenigen Deutschen, die wählen dürfen, die Mitglieder des Bundestags. Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Menschen. Je nachdem, wie die Wahl ausgeht, sind es einige mehr. Man nennt diese Menschen auch Abgeordnete. Die Abgeordneten werden vom Volk gewählt, darum sagt man auch Volksvertreter.

Gewählt kann man nur werden, wenn man Deutscher oder Deutsche ist, also kein Ausländer. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf man nicht gleichzeitig Bundespräsident sein, Mitglied des Bundesrats sein oder bestimmte andere Ämter haben. Wer gewählt werden will, ist zunächst Kandidat.

Normalerweise sind die Kandidaten Mitglieder einer Partei. Ansonsten hätten sie kaum eine Chance. Die Parteien machen Werbung für ihre Kandidaten und stellen sie dem Volk vor. Wenn die Kandidaten gewählt sind, sitzen sie im Bundestag in Gruppen zusammen, den Fraktionen. Eine Fraktion besteht aus denjenigen Abgeordneten, die Mitglied in derselben Partei sind.

Was macht der Bundestag?

Im Plenarsaal kommen alle Abgeordneten zusammen, zum Plenum. Hier sieht man Bundeskanzlerin Angela Merkel sprechen. Oft aber sitzen nur wenige Abgeordnete im Plenum: Stattdessen arbeiten sie in kleinen Gruppen zu einzelnen Fragen.

Der Bundestag ist vor allem dazu da, dass es Gesetze gibt. In den Gesetzen wird festgestellt, was die Menschen in Deutschland tun dürfen oder nicht, und was der Staat tun soll. Vorschläge für neue Gesetze können von den Abgeordneten kommen. Häufig schlägt aber die Regierung ein neues Gesetz vor, oder der Bundesrat.

Die Abgeordneten reden meist sehr lange über Gesetzesvorschläge. Wer etwas gegen den Vorschlag hat, soll die Gelegenheit haben, etwas dazu zu sagen. Am Ende wird abgestimmt: Der Vorschlag wird nur Gesetz, wenn mindestens ein Abgeordneter mehr für das Gesetz stimmt als dagegen. Es muss also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen geben, Enthaltungen zählen nicht mit. Für manche Gesetze gibt es noch bestimmte Regeln.

Der Bundestag sorgt dafür, dass Deutschland eine Regierung hat. Dazu wählt der Bundestag jemanden zum Bundeskanzler. Der Bundeskanzler stellt die Regierung zusammen. In Deutschland dürfen Bundeskanzler und Bundesminister gleichzeitig Mitglied des Bundestags sein, und viele sind es auch.

Außerdem soll der Bundestag darauf aufpassen, dass die Regierung gut arbeitet. Der Bundestag darf deshalb fordern, dass Mitglieder der Regierung herbeikommen und dem Bundestag Rede und Antwort steht. Ferner wählt der Bundestag auch einige wichtige Beamte, zum Beispiel die obersten Richter.

Wer sorgt dafür, dass der Bundestag funktioniert?

Zum Bundestag gehören vor allem die Abgeordneten. Sie wählen einige Abgeordnete für besondere Rollen. So gibt es einen Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter. Als Bundestagspräsident bereitet man die Treffen im Plenum vor, die Bundestagssitzungen. Auch ansonsten ist der Bundestagspräsident der Chef im Haus.

Außer dem Abgeordneten arbeiten noch viele weitere Menschen für den Bundestag. Saaldiener sind eine Art Hausmeister. Sie passen auf, dass die Technik funktioniert und dass nur diejenigen im Plenarsaal sind, die sich dort aufhalten dürfen. Stenografen können sehr schnell schreiben und notieren alles, was die Abgeordneten im Plenum sagen. Der Bundestag hat sogar eine eigene Polizei.

Ein Mitglied des Bundestages bekommt Geld für sich selbst, damit er davon leben kann. Das nennt man die Diäten. Dazu bekommt er aber zusätzlich noch Geld, damit ihm nichts für seine Arbeit fehlt. Davon stellt er Mitarbeiter ein, die ihm helfen. Sie regeln für ihn, was er wann machen will, oder sie besorgen für ihn wichtige Bücher. Manche sind Wissenschaftler, andere Sekretäre. Insgesamt gibt es etwa 4.500 solcher Mitarbeiter.




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