Entwurf:Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland. Sie findet mindestens alle vier Jahre statt. Die deutschen Wähler entscheiden dabei, welche Politiker und Parteien im Parlament, dem Bundestag in Berlin, vertreten sein sollen. Der neu gewählte Bundestag bestimmt dann wiederum den Bundeskanzler.
Die Wahl 2025 hätte erst im Herbst stattfinden sollen. Weil der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz seinen Finanzminister Christian Lindner entlassen hat, verfügt die Ampelregierung über keine Mehrheit mehr. Deshalb kommt es zu Neuwahlen. Man einigte sich auf den 23. Februar 2025.
Diese Politiker wollen Bundeskanzler werden:
- Olaf Scholz von der SPD
- Robert Habeck von den Grünen
- Friedrich Merz von der CDU
- Alice Weidel von der AfD
Die Parteien stellen aber schon im Vorfeld einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Oft ist das der Parteivorsitzende oder Parteichef. Man weiß also schon vor der Wahl, wer Bundeskanzler werden könnte, wenn die eine oder die andere Partei die meisten Stimmen bekommt. Im Wahlkampf spielen diese Kanzlerkandidaten auch eine wichtige Rolle. Sie sind so etwas wie die „Zugpferde“ oder die „Aushängeschilder“ für die Bundestagswahl.
Es gibt Unternehmen, die Umfragen machen. Von Zeit zu Zeit fragt so ein Unternehmen einige Bürger, welche Partei sie wahrscheinlich wählen werden. Durch Umfragen weiß man schon vor der Wahl ein wenig, wie gut die verschiedenen Parteien bei der Wahl abschneiden könnten.
Wie funktioniert die Wahl des Bundestags?
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, darf an der Wahl teilnehmen. Wen man wählt, ist geheim. Gewählt wird entweder per Brief oder im Wahllokal.
Jeder Wähler darf bei dieser Wahl zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme oder „Erststimme“ wählt man einen Politiker aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Sie sind so aufgeteilt, dass jeder Wahlkreis etwa gleich viele Einwohner hat. Der Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, kommt direkt in den Bundestag. Man spricht von einem „Direktmandat“.
Mit der zweiten Stimme oder „Zweitstimme“ wählt der Wähler eine Partei. Für jede Partei wird ausgerechnet, wie viele Prozent der Stimmen sie erhalten hat, also wie hoch ihr Anteil an allen Stimmen ist. Mit diesem Prozent-Anteil wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei insgesamt im Bundestag bekommt. Manche Parteien haben einige dieser Sitze schon erhalten, nämlich die Direktmandate. Hat sie dann immer noch Recht auf weitere Sitze, dann schaut man auf die Landeslisten der Partei. Das ist eine Reihenfolge mit Poltikern, welche die Partei zuvor zusammengestellt hat. Daher ist die Zweitstimme viel wichtiger als der Erststimme, denn sie bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt.
Allerdings bekommt nicht jede Partei, die Stimmen erhält, einen Sitz im Bundestag. Dafür muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen haben. Man spricht deshalb auch von der „Fünf-Prozent-Hürde“ oder der „Fünf-Prozent-Klausel“.
Damit eine Partei im Bundestag eine Mehrheit hat, mit der ihre Abgeordneten direkt den Bundeskanzler wählen können, muss sie mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag haben. Weil das sehr selten vorkommt, gehen die Parteien Bündnisse ein, sogenannte Koalitionen, um gemeinsam eine Mehrheit von mehr als der Hälfte zu haben. Die Parteien einer Koalition handeln einen Koalitionsvertrag aus, in dem sie sich darüber einigen, wie sie Deutschland gemeinsam regieren wollen. Dabei werden viele Kompromisse eingegangen. Erst danach wählen die Politiker im Bundestag den Bundeskanzler. Der Kanzler kommt normalerweise aus der Koalitionspartei, die am meisten Sitze hat.