Feudalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Lehnswesen war eine Art Tauschhandel, der vor allem im [[Europa|europäischen]] [[Mittelalter]] verbreitet war. In Lehnswesen steckt das [[Wort]] „lehen“, was im Altdeutschen so viel wie „leihen“ bedeutet. Beim Lehnswesen wurde also etwas verliehen. Es handelte sich dabei vor allem um Ländereien oder Grundstücke wie ein [[Schloss]], ein [[Wein]]gut oder ein [[Bauernhof]].  
Der Feudalismus war eine [[Wirtschaft]]s-Ordnung, die es vor allem im [[Europa|europäischen]] [[Mittelalter]] und der frühen [[Neuzeit]] gab. In dieser Zeit gehörte das ganze Land dem [[König]]. Weil er sich selbst nicht um alles kümmern konnte, verlieh er einzelne Landstriche an [[Adel]]ige. Dazu konnten auch [[Schloss|Schlösser]], [[Wein]]güter oder [[Bauernhof|Bauernhöfe]] gehören. Der Ausdruck „feudal“ kommt aus dem [[Lateinische Sprache|Lateinischen]] und bedeutet „Lehen“. Das [[Verb]] dazu ist „leihen“.


Ein [[Monarchie|Monarch]], zum Beispiel ein [[König]], besaß viele Ländereien. Weil es für ihn schwierig war, sich um alle Ländereien selbst zu kümmern, verlieh er Teile seines Besitzes an andere [[Adel|Adelige]] oder auch an wichtige [[Kloster|Klöster]] und [[Bischof|Bischöfe]] der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]]. Das heißt, er gab ihnen das [[Recht]] ein Teil seines Landes zu benutzen, blieb jedoch der Besitzer. Dieses verliehene Land bezeichnete man als Lehen oder Lehnsgut. Der Verleiher war der Lehnsherr, während der Beliehene Vasall genannt wurde.  
Zur selben Zeit gab es die [[Ständeordnung]]. In vielen Gebieten gab es drei Stände. Der erste Stand war der Klerus, also die Leute der [[Kirche]]. Der [[Adel]] mit dem [[König]] an der Spitze bildete den zweiten Stand. Die freien [[Bauer]]n und die freien [[Bürger]] einer [[Stadt]] bildeten den dritten Stand. Noch unter dem dritten Stand waren die unfreien Menschen, die man „Hörige“ nannte.


Die Vasallen konnten in ihrem Lehen über Land und Leute bestimmen und zum Beispiel [[Steuer|Steuern]] oder einen Teil der [[Ernte]] einziehen. Dadurch durften sie sich Titel wie Graf oder [[Herzog]] geben. Im Gegenzug waren sie ihrem Lehnsherren zur Treue verpflichtet. Sie mussten ihm beispielsweise für einen [[Krieg]] [[Soldat|Soldaten]] zur Verfügung stellen oder [[Beamter|Beamte]], die ihm bei der Verwaltung seines Reiches halfen. Manche Vasallen verliehen Teile ihres Lehens weiter an andere Adelige und hatten dann selbst Vasallen. Auf diese Weise entstand eine Herrschaftspyramide, an deren Spitze ein König oder [[Kaiser]] stand. Ein [[Staat]], der so organisiert war, nannte man einen Feudalstaat.
==Wie funktionierte das Lehnswesen?==
[[File:Schloss Risegg Thal SG CH.jpg|mini|mini|Das [[Schloss]] Risegg gehörte dem [[Kloster]] [[St. Gallen]] und wurde als Lehen vergeben.]]
Der König brauchte Untergebene, die sich um seine Besitztümer kümmerten. Er verteilte seine Besitztümer deshalb an bestimmte [[Adel]]ige  als Lehen oder Lehnsgut. Diese Adeligen waren zum Beispiel [[Mann|Männer]], die etwas Besonderes geleistet hatten. Die waren dann nicht die neuen Besitzer, sondern man nannte sie „Vasallen“. Der Besitzer war nach wie vor der König. Den bezeichnete man als „Lehnsherrn“. Die Vasallen bekamen dann auch Titel wie [[Graf]] oder [[Herzog]].


Ein Vasall behielt das Lehen solange, bis er [[Tod|starb]]. Wenn er [[Verwandte]] hatte, konnten das Lehen und der dazugehörige Titel [[Erbschaft|vererbt]] werden. Es gab je nach Ort unterschiedliche [[Gesetz]]e darüber, wer Erbe war. Normalerweise durften nur Blutsverwandte erben, also keine [[Ehe|eingeheirateten]] Familienmitglieder. An erster Stelle stand meist der älteste Sohn. Wenn es keine männlichen Nachkommen gab, konnte auch eine Tochter oder eines der Geschwister erben. Hatte ein Vasall gar keine erbberechtigten Verwandten, so fiel das Lehen wieder dem Lehnsherrn zu. 
Die Vasallen konnten in ihrem Lehen über Land und Leute bestimmen und zum Beispiel [[Steuer]]n einziehen oder einen Teil der [[Ernte]] behalten. Im Gegenzug waren sie ihrem Lehnsherrn zur Treue verpflichtet. Sie mussten ihm beispielsweise für einen [[Krieg]] [[Soldat]]en zur Verfügung stellen oder auch [[Beamter|Beamte]], die dem König bei der Verwaltung seines Reiches halfen. Manche Vasallen verliehen Teile ihres Lehens weiter an andere Adelige und hatten dann selbst Vasallen. Auf diese Weise entstand eine Herrschafts-[[Pyramide]], an deren Spitze ein König oder [[Kaiser]] stand. Einen [[Staat]], der so organisiert war, nannte man einen Feudalstaat.


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Ein Vasall konnte das Lehen behalten, bis er [[Tod|starb]]. Wenn er [[Verwandte]] hatte, konnten das Lehen und der dazugehörige Titel [[Erbschaft|vererbt]] werden. Es gab je nach Ort unterschiedliche [[Gesetz]]e darüber, wer Erbe war. Normalerweise durften nur Blutsverwandte erben, also keine [[Ehe|eingeheirateten]] Familienmitglieder. Beim Erben stand meist der älteste Sohn an erster Stelle. Wenn es keine männlichen Nachkommen gab, konnte auch eine Tochter oder eines der Geschwister erben. Hatte ein Vasall gar keine Verwandten, die seinen Besitz erben konnten, so fiel das Lehen wieder dem Lehnsherrn zu. In vielen Gegenden konnten Lehen aber auch verkauft werden.
 
Nicht nur Adelige sondern auch [[Kloster|Klöster]] konnten eigene Besitztümer haben. Sie bekamen diese geschenkt, meist von Leuten, die [[Glaube|glaubten]], dadurch nach dem Tod eher in den [[Himmel]] zu kommen. Auch verdienten manche Klöster [[Geld]] durch die Abschrift und den Verkauf von [[Buch|Büchern]] oder durch ihre [[Landwirtschaft]]. Auch Bistümer der [[Kirche]] hatten eigenen Besitz. Ein Bistum ist das Gebiet, das einem [[Bischof]] unterstellt ist. Klöster konnten ebenso wie Bistümer Ländereien als Lehen vergeben.
 
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2023, 20:22 Uhr

Hier sieht man, wie ein Vasall seinem Lehnsherrn, dem Grafen von der Pfalz, die Treue schwört.

Der Feudalismus war eine Wirtschafts-Ordnung, die es vor allem im europäischen Mittelalter und der frühen Neuzeit gab. In dieser Zeit gehörte das ganze Land dem König. Weil er sich selbst nicht um alles kümmern konnte, verlieh er einzelne Landstriche an Adelige. Dazu konnten auch Schlösser, Weingüter oder Bauernhöfe gehören. Der Ausdruck „feudal“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Lehen“. Das Verb dazu ist „leihen“.

Zur selben Zeit gab es die Ständeordnung. In vielen Gebieten gab es drei Stände. Der erste Stand war der Klerus, also die Leute der Kirche. Der Adel mit dem König an der Spitze bildete den zweiten Stand. Die freien Bauern und die freien Bürger einer Stadt bildeten den dritten Stand. Noch unter dem dritten Stand waren die unfreien Menschen, die man „Hörige“ nannte.

Wie funktionierte das Lehnswesen?

Das Schloss Risegg gehörte dem Kloster St. Gallen und wurde als Lehen vergeben.

Der König brauchte Untergebene, die sich um seine Besitztümer kümmerten. Er verteilte seine Besitztümer deshalb an bestimmte Adelige als Lehen oder Lehnsgut. Diese Adeligen waren zum Beispiel Männer, die etwas Besonderes geleistet hatten. Die waren dann nicht die neuen Besitzer, sondern man nannte sie „Vasallen“. Der Besitzer war nach wie vor der König. Den bezeichnete man als „Lehnsherrn“. Die Vasallen bekamen dann auch Titel wie Graf oder Herzog.

Die Vasallen konnten in ihrem Lehen über Land und Leute bestimmen und zum Beispiel Steuern einziehen oder einen Teil der Ernte behalten. Im Gegenzug waren sie ihrem Lehnsherrn zur Treue verpflichtet. Sie mussten ihm beispielsweise für einen Krieg Soldaten zur Verfügung stellen oder auch Beamte, die dem König bei der Verwaltung seines Reiches halfen. Manche Vasallen verliehen Teile ihres Lehens weiter an andere Adelige und hatten dann selbst Vasallen. Auf diese Weise entstand eine Herrschafts-Pyramide, an deren Spitze ein König oder Kaiser stand. Einen Staat, der so organisiert war, nannte man einen Feudalstaat.

Ein Vasall konnte das Lehen behalten, bis er starb. Wenn er Verwandte hatte, konnten das Lehen und der dazugehörige Titel vererbt werden. Es gab je nach Ort unterschiedliche Gesetze darüber, wer Erbe war. Normalerweise durften nur Blutsverwandte erben, also keine eingeheirateten Familienmitglieder. Beim Erben stand meist der älteste Sohn an erster Stelle. Wenn es keine männlichen Nachkommen gab, konnte auch eine Tochter oder eines der Geschwister erben. Hatte ein Vasall gar keine Verwandten, die seinen Besitz erben konnten, so fiel das Lehen wieder dem Lehnsherrn zu. In vielen Gegenden konnten Lehen aber auch verkauft werden.

Nicht nur Adelige sondern auch Klöster konnten eigene Besitztümer haben. Sie bekamen diese geschenkt, meist von Leuten, die glaubten, dadurch nach dem Tod eher in den Himmel zu kommen. Auch verdienten manche Klöster Geld durch die Abschrift und den Verkauf von Büchern oder durch ihre Landwirtschaft. Auch Bistümer der Kirche hatten eigenen Besitz. Ein Bistum ist das Gebiet, das einem Bischof unterstellt ist. Klöster konnten ebenso wie Bistümer Ländereien als Lehen vergeben.




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