Feudalismus
Der Feudalismus war eine Wirtschafts-Ordnung, die es vor allem im europäischen Mittelalter und der frühen Neuzeit gab. In dieser Zeit gehörte das ganze Land dem König. Weil er sich selbst nicht um alles kümmern konnte, verlieh er einzelne Landstriche an Adelige. Dazu konnten auch Schlösser, Weingüter oder Bauernhöfe gehören. Der Ausdruck „feudal“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Lehen“. Das Verb dazu ist „leihen“.
Zur selben Zeit gab es die Ständeordnung. In vielen Gebieten gab es drei Stände. Der erste Stand war der Klerus, also die Leute der Kirche. Der Adel mit dem König an der Spitze bildete den zweiten Stand. Die freien Bauern und die freien Bürger einer Stadt bildeten den dritten Stand. Noch unter dem dritten Stand waren die unfreien Menschen, die man „Hörige“ nannte.
Wie funktionierte das Lehnswesen?
Der König brauchte Untergebene, die sich um seine Besitztümer kümmerten. Er verteilte seine Besitztümer deshalb an bestimmte Adelige als Lehen oder Lehnsgut. Diese Adeligen waren zum Beispiel Männer, die etwas Besonderes geleistet hatten. Die waren dann nicht die neuen Besitzer, sondern man nannte sie „Vasallen“. Der Besitzer war nach wie vor der König. Den bezeichnete man als „Lehnsherrn“. Die Vasallen bekamen dann auch Titel wie Graf oder Herzog.
Die Vasallen konnten in ihrem Lehen über Land und Leute bestimmen und zum Beispiel Steuern einziehen oder einen Teil der Ernte behalten. Im Gegenzug waren sie ihrem Lehnsherrn zur Treue verpflichtet. Sie mussten ihm beispielsweise für einen Krieg Soldaten zur Verfügung stellen oder auch Beamte, die dem König bei der Verwaltung seines Reiches halfen. Manche Vasallen verliehen Teile ihres Lehens weiter an andere Adelige und hatten dann selbst Vasallen. Auf diese Weise entstand eine Herrschafts-Pyramide, an deren Spitze ein König oder Kaiser stand. Einen Staat, der so organisiert war, nannte man einen Feudalstaat.
Ein Vasall konnte das Lehen behalten, bis er starb. Wenn er Verwandte hatte, konnten das Lehen und der dazugehörige Titel vererbt werden. Es gab je nach Ort unterschiedliche Gesetze darüber, wer Erbe war. Normalerweise durften nur Blutsverwandte erben, also keine eingeheirateten Familienmitglieder. Beim Erben stand meist der älteste Sohn an erster Stelle. Wenn es keine männlichen Nachkommen gab, konnte auch eine Tochter oder eines der Geschwister erben. Hatte ein Vasall gar keine Verwandten, die seinen Besitz erben konnten, so fiel das Lehen wieder dem Lehnsherrn zu. In vielen Gegenden konnten Lehen aber auch verkauft werden.
Nicht nur Adelige sondern auch Klöster konnten eigene Besitztümer haben. Sie bekamen diese geschenkt, meist von Leuten, die glaubten, dadurch nach dem Tod eher in den Himmel zu kommen. Auch verdienten manche Klöster Geld durch die Abschrift und den Verkauf von Büchern oder durch ihre Landwirtschaft. Auch Bistümer der Kirche hatten eigenen Besitz. Ein Bistum ist das Gebiet, das einem Bischof unterstellt ist. Klöster konnten ebenso wie Bistümer Ländereien als Lehen vergeben.
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