Diskussion:Feudalismus

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Lehnswesen in der Schweiz

Das Schloss Risegg war einerseits Lehen des Klosters St. Gallen, wurde aber wie alle anderen Grundstücke von einem "Eigentümer" an den nächsten verkauft.

Der Entwurf ist an sich gut geschrieben und in sich schlüssig. Er beschreibt das Lehnswesen, wie ich es aus der eigenen Schulbildung kenne. Eines der Probleme dabei: In der Schweiz gab es keinen Monarchen und kaum Adelige.
Ich habe aber noch einen anderen Zugang: In meiner eigenen Familienforschung stieß ich ebenfalls auf ein Lehen, das meinen Vorfahren gehörte, das Schloss Risegg mit ziemlich ausgedehnten Ländereien. Es war einerseits Lehen des Klosters St. Gallen und somit zehntenpflichtig, wurde aber wie alle Liegenschaften ganz normal verkauft oder versteigert. 1795 wurden die Feudalzustände im Kanton St. Gallen abgeschafft, was vermutlich hier den Wegfall der Zehntenpflicht bedeutete. Lehen eines Klosters, diesen Begriff trifft man bei uns immer wieder an und er sollte im Artikel noch mit einem Absatz erwähnt werden. Allerdings bin ich viel zu wenig sattelfest, um dies selbst zu erledigen. Dann wäre auch noch eine Galerie mit verliehenen Gütern schön. Beat Rüst (Diskussion) 17:45, 12. Feb. 2022 (CET)

Du hast recht, auch Klöster und Bistümer sollten im Zusammenhang mit dem Feudalismus erwähnt werden. Das Kloster St. Gallen z.B. war eine Reichsabtei des Heiligen Römischen Reiches. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:19, 19. Feb. 2022 (CET)
Ich frag mich nur gerade, wo man das am besten im Artikel einbaut. Wer will kann das auch übernehmen. Felix Heinimann (Diskussion) 19:57, 2. Mär. 2022 (CET)

Wie beliebt war das Lehnswesen bei den Vasallen und Untertanen?

Ich bin mir da nicht mehr so sicher, ob der Entwurf des Pudels Kern trifft. Die Definition "Das Lehnswesen war eine Art Tauschhandel..." deutet auf eine Abmachung in beidseitiger Zufriedenheit hin. Das bezweifle ich aber, schließlich ist es ein Teil des Feudalsystems. Der Lehnsherr war eine Art Großgrundbesitzer. War dies ein Kloster, dann sehe ich den Gewinn für den Vasallen nicht. Er musste aber den Zehnten bezahlen.
Auch wenn der Vasall ein Fürst war, bezahlte er zum Teil enorme Steuern. Wenn der König gerade ein neues Schloss bauen oder einen Krieg anzetteln wollte, erhöhte er die Steuern. Der Vasall gab dann die Steuererhöhung bis zur totalen Ausbeutung an seine Untertanen weiter. Diese mussten dann auch noch ihre Felder oder ihr Handwerk verlassen und in den Krieg ziehen. Ich sehe da keine friedliche Gegenseitigkeit. Im Fall einer Bedrohung von außen beschützte auch der König seine Leute nicht, sondern er koordinierte lediglich den Widerstand. Die Ritter und Bauern verteidigten sich zwar im Verbund, aber trotzdem selbst.
Dann müsste der Artikel auch noch Auskunft darüber geben, seit und bis wann es das Lehnswesen gab. In bereits erwähnten Kanton St. Gallen musste das Kloster die Zehntenpflicht 1795 an den Kanton abgeben, und zwar aufgrund des Drucks, der sich in der Vorwehen der Französischen Revolution über den Kanton Bern bis in die Ostschweiz fortgesetzt hatte. Aber das ist nur ein Einzelbeispiel. Auch der Grund des Abschlusses und wie es dann weiterging, müsste beschrieben werden. Beat Rüst (Diskussion) 18:36, 9. Mär. 2022 (CET)

Tauschhandel heißt ja einfach, dass etwas gegen etwas anderes getauscht wird. Aber ich verstehe, dass die Umschreibung etwas ungünstig ist. Mir ist leider keine bessere kindgerechte Umschreibung eingefallen, als ich den Artikel damals verfasst hatte. Ich schaue mal, ob ich da ne bessere Lösung finde. Felix Heinimann (Diskussion) 19:34, 9. Mär. 2022 (CET)
Ich schließe mich dem Tauschhandel an, ich verstehe es persönlich auch nicht als solchen. Vor allem aus Kindersicht scheint mir ein Tausch immer eher etwas Materielles zu sein, hier geht es aber eher um gegenseitige Dienste und Verwalten des Besitzes des Lehnsherrn? Wenn du da noch was Passenderes findest, wäre es gut.Lex Braun (Diskussion) 21:51, 17. Mär. 2022 (CET)
Hallo, ich gestehe, dass das Mittelalter aus meinem Studium schon lange her ist. Ich erinnere mich, dass jemand mit dem Lehen belehnt wird; "leihen" oder "verleihen" sollte wir Studenten nicht sagen. Es geht um ein System der Gegenseitigkeit, und in diese Richtung geht der Text ja. Normalerweise fiel das Lehen nach Tod des Belehnten zurück an den Belehnenden. Es ist nur eine Gewohnheit geworden, dass das Lehen de facto an die Erben des Belehnten gefallen ist, teils im Sinne einer implizit angenommenen Neubelehnung. Leider bin ich eben überfragt, wie man es am besten kindgerecht löst. Ich will in Zukunft mir die Sache gern noch mal anschauen. Ziko van Dijk (Diskussion) 23:08, 4. Jul. 2022 (CEST)

Verschieben?

  • Sollen wir uns hier mal so langsam ans Verschieben wagen? Ich denke, ja. Lex Braun (Diskussion) 14:24, 6. Mär. 2023 (CET)