Diskussion:Bundestagswahl 2021

Aus Klexikon – das Kinderlexikon

Ich habe mal hier einen Anfang gewagt. Aktuell weiß man ja noch nicht genau, wer alles antritt und so weiter. Darum behalte ich diesen Entwurf mal solange im BNR. --Felix Heinimann (Diskussion) 03:23, 12. Mär. 2021 (CET)

Danke Felix. Mir ist aufgefallen: So ein Artikel ist eigentlich nicht sinnvoll ohne Artikel über die Bundestagswahl selbst. Wie die Wahl funktioniert, das sollte eigentlich in einem eigenen Artikel stehen. Wie wäre es, wenn wir uns hier dazu entscheiden? Da kann man ja auch einiges übernehmen. Und dann in den "Bundestagswahl 2021" vor allem das hinein tun, was eben typisch oder wichtig für das Jahr ist. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:36, 11. Jun. 2021 (CEST)
Das Problem könnte man auch so lösen, indem der Artikel alle vier Jahre überarbeitet wird: Mit der Jahreszahl im Lemma ändern sich auch die aktuellen Inhalte, während die Angaben zum Modus gleichlautend belassen werden. Ebenso könnten wir beim Artikel über die US-Präsidentschaftswahlen verfahren. Oder bei den Europawahlen (nächster Termin 2024). --Patrick Kenel (Diskussion) 22:48, 12. Jun. 2021 (CEST)
Ich denke auch, dass sowas eher in einen allgemeinen Artikel gehört. Ich hatte mich da stilistisch etwas an den USA-Artikel gehalten. Wir könnten den Artikel auch in Bundestagswahl ändern. Dann ist es ein allgemeiner Artikel. Die drei Kandidaten können wir dennoch unter einer Überschrift "Wer steht dieses Jahr zur Wahl?" abhandeln, die dann jedes Jahr aktualisiert wird. Felix Heinimann (Diskussion) 15:01, 13. Jun. 2021 (CEST)
Also, ich hatte mir erlaubt, alle drei Kandidaten auf die Liste zu setzen. Und ja, diesen Entwurf verändern wir einfach in "Bundestagswahl"? Wohl die beste Lösung. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:08, 19. Jun. 2021 (CEST)

Allgemeiner Artikel

Da wir nun alle Kandidaten auf der Liste haben, würde ich wie schon oben gesagt vorschlagen, hier einen allgemeinen Artikel draus zu machen. Dementsprechend würde ich die Kandidaten hier rausstreichen.

Unten ein Beispiel-Entwurf:

Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des Parlaments.

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland. Sie findet alle vier Jahre im Herbst statt. Die deutschen Wähler entscheiden dort, welche Politiker und Parteien im Parlament, dem Bundestag in Berlin, vertreten sein sollen. Der neugewählte Bundestag bestimmt dann wiederum den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten. Diese Ämter werden also nicht direkt vom Volk gewählt.

Es gibt Unternehmen, die Umfragen machen. Von Zeit zu Zeit fragt so ein Unternehmen einige Bürger, welche Partei sie wahrscheinlich wählen werden. Durch Umfragen weiß man schon vor der Wahl ein wenig, welche Parteien gute Chancen haben könnten.

Wie funktioniert die Wahl?

So sehen die Wahlzettel aus, mit der man seine zwei Stimmen abgibt. Dieser ist für den Wahlkreis Bottrop-Recklinghausen im Ruhrgebiet.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, darf an der Wahl teilnehmen. Die Wahl findet im Geheimen statt. Wen man wählt, ist nämlich Privatsache. Gewählt wird entweder per Brief oder durch den Besuch eines Wahllokals. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist die Wahl in Deutschland freiwillig.

Jeder Wähler darf zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählt er einen Politiker aus dem Wahlkreis, in dem er wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Sie sind so aufgeteilt, dass jeder Wahlkreis etwa gleich viel Einwohner hat. Der Politiker, der in einem Wahlkreis am meisten Stimmen erhält, kommt direkt in den Bundestag. Man redet von einem „Direktmandat“.

Mit der zweiten Stimme wählt der Wähler eine Partei. Für jede Partei wird ausgerechnet, wie viel Prozent der Stimmen sie erhalten hat. Anhand von diesem Prozentsatz wird bestimmt, wieviel Sitze jede Partei im Bundestag bekommt. Ein Teil dieser insgesamt zugesprochenen Sitze wird mit den Politikern aus den bereits erhaltenen Direktmandaten aufgefüllt. Bleiben dann noch Sitze übrig, werden diese anhand einer Liste mit Politikern augefüllt, welche die Partei zuvor zusammengestellt hat. Allerdings bekommt nicht jede Partei, die Stimmen erhält, einen Sitz im Bundestag. Dafür muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen haben. Man redet auch von der „Fünf-Prozent-Hürde“ oder der „Fünf-Prozent-Klausel“.

Damit eine Partei regieren kann, muss sie mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag haben. Weil das sehr selten vorkommt, gehen die Parteien Bündnisse ein, sogenannte Koalitionen, um gemeinsam auf mehr als 50 Prozent zu kommen. Die Parteien einer Koalition handeln einen Koalitionsvertrag aus, in dem sie sich darüber einigen, wie sie Deutschland gemeinsam regieren wollen. Erst danach wählen die Politiker im Bundestag den Bundeskanzler und Bundespräsidenten. Der Kanzler kommt normalerweise aus der Koalitionspartei, die am meisten Sitze hat.

Felix Heinimann (Diskussion) 14:04, 9. Jul. 2021 (CEST)