Urkunde

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Mit dieser Urkunde bestätigte im Jahr 1927 der Chef eines Schwimmbads, dass eine junge Frau dort das Schwimmen erlernt hat.

Eine Urkunde ist ein Schriftstück, in dem eine Aussage genau notiert ist und bestätigt wird. Dieses Papier kann eine amtliche Bestätigung über Geburt, Heirat und Tod von jemand sein. Die Urkunde kann auch die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat, die Staatsbürgerschaft, bescheinigen.

Auch eine Vereinbarung zwischen zwei Leuten kann eine Urkunde sein, vor allem, wenn sie beglaubigt ist. Beglaubigen heißt, dass ein Notar oder Beamter bestätigt, dass die Unterschriften tatsächlich von den betreffenden Personen ausgeführt wurden. Das macht man bei wichtigen Verträgen. So etwa bei einem Testament, in dem jemand sein Erbe regelt, oder beim Kauf eines Hauses. Solche besonderen Urkunden kann man beim Gericht hinterlegen, damit sie nicht verloren gehen können.

Andere Urkunden sind Zeugnisse über Schulerfolg und bestandene Prüfungen. Sportliche Leistungen und Jubiläen von Vereinsmitgliedern werden ebenfalls gern mit Urkunden dokumentiert.

Was in den Geschichtsbüchern über wichtige Ereignisse der Vergangenheit steht, weiß man oft nur aus Urkunden. Diese werden in Archiven aufbewahrt. Urkunden aus dem Mittelalter sind oft nicht auf Papier, sondern auf Pergament geschrieben. Zur Beglaubigung hängte man sein Siegel an die Urkunde.

Wodurch wird ein Text zu einer Urkunde?

Urkunden müssen mit Ort und Datum versehen sein. Mit seiner Unterschrift drückt der Verfasser aus, dass das Geschriebene wahr ist. Bei Verträgen wird so bestätigt, dass alle Unterzeichner mit den Vereinbarungen einverstanden sind. Amtliche Urkunden tragen meist noch den Abdruck eines Siegelstempels. Auch Geldscheine oder Wertpapiere, wie zum Beispiel Aktien sind eigentlich Urkunden. Daher ist auf ihnen auch meist eine Unterschrift zu sehen, allerdings ist sie gedruckt.

Urkunden können etwas beweisen. Deshalb darf man sie nicht verändern. Wer sie trotzdem fälscht, wird bestraft.

Eine E-Mail, eine andere digitale Datei oder eine Sprachnachricht kann keine Urkunde sein. Sie tragen keine Unterschrift und man kann sie zu leicht fälschen.



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