Österreichischer Staatsvertrag
Der Österreichische Staatsvertrag stellte die Unabhängigkeit Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg wieder her. Er wurde im Jahr 1955 unterzeichnet und regelte die Schadensersatzzahlungen an die Sowjetunion sowie den Rückzug der vier Besatzungsmächte.
Kurz wird der Vertrag einfach „Staatsvertrag“ genannt. Der vollständige Titel ist aber „Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955“. Damit sind die wesentlichen Punkte schon angesprochen.
Österreich verpflichtete sich im Staatsvertrag, keine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland einzugehen. Diese Verpflichtung wurde von der Sowjetunion lange Zeit genutzt, um den Beitritt Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, zu verhindern. Aus der EWG wurde später die Europäische Union.
Bis zur Unterzeichnung des Vertrags stand auf österreichischer Seite stets die Freiheit des Landes im Vordergrund. Nach Unterzeichnung des Vertrags war es die immerwährende Neutralität. Bei der Vertragsunterzeichnung im Schloss Belvedere rief der österreichische Außenminister begeistert: „Österreich ist frei!“ Das Original des Staatsvertrags befindet sich jedoch in Moskau und nicht in Österreich .
Seitdem die Sowjetunion zerfallen ist, gilt der Vertrag nicht mehr. Denn für zerfallene Staaten gebe es keine automatische Rechtsnachfolge. Der Beitrittsantrag Österreichs zur Europäischen Union wurde erst im Jahr 1989 gestellt. Da war das Ende der Sowjetunion schon nahe.
Auf dem Vertrag stehen die Unterschriften der Vertreter der vier Besatzungsmächte und des österreichischen Außenministers.
Sowjetische Soldaten in Wien, im Jahr 1945
Die Sowjetunion wollte neutrale Staaten zwischen dem Warschauer Pakt und der NATO haben. Sie sind hier gelb.