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Bundesland

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 15. Januar 2020, 17:53 Uhr von Felix Heinimann (Diskussion | Beiträge) (Regierungsbezirk erklärt, bitte kontrollieren)

Ein Bundesland ist ein Teil von Deutschland oder von Österreich. Ein Bundesland ist zwar selbst eine Art Staat, es gehört aber zu einem größeren Staat. Darum kann das Bundesland nicht alles für sich selbst entscheiden: Es gelten die Gesetze des größeren Staates, also Deutschlands oder Österreichs. Ein Bundesland hat aber ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung.

Eigentlich heißen die Bundesländer „Länder“. Aber das kann man leicht mit „richtigen“ Ländern verwechseln, wie Italien oder Dänemark. Darum sagen die Menschen meistens „Bundesland“. In der Schweiz gibt es übrigens keine Bundesländer, sondern Kantone.

Was ist ein Bundesland in Deutschland?

Landkarte mit den sechzehn Bundesländern Deutschlands

Deutschland besteht aus sechzehn Bundesländern. Bayern ist davon am größten, aber Nordrhein-Westfalen hat die meisten Einwohner. Auch drei Städte sind gleichzeitig Bundesländer: Berlin, Hamburg und Bremen. Die meisten Bundesländer nennen sich „Land“, zum Beispiel „das Land Schleswig-Holstein“. Das Parlament heißt meistens Landtag und die Regierung Landesregierung. Der wichtigste Politiker in einem Bundesland, der Chef der Regierung, heißt Ministerpräsident.

Die Bürger müssen Steuern zahlen, zum Beispiel die Einkommensteuer auf das Geld, was sie verdienen. Die Steuern werden dann für die Allgemeinheit ausgegeben, sie sollen also allen zu Gute kommen. Von den Steuern bekommen die Bundesländer etwas ab und bestimmen selbst, wie sie das Geld ausgeben. Bundesländer dürfen Straßen und Museen bauen und bestimmen über ihre Polizei und die Schulen.

Normalerweise werden Gesetze für ganz Deutschland vom Bundestag gemacht. Manche Gesetze aber, die für die Bundesländer wichtig sind, werden nur gültig, wenn auch der deutsche Bundesrat zustimmt. Im Bundesrat sitzen Vertreter der Bundesländer.

Was ist ein Bundesland in Österreich?

Landkarte mit den neun Bundesländern Österreichs

In Österreich gibt es neun Bundesländer, eines davon ist die österreichische Hauptstadt Wien. Wien ist am kleinsten, hat aber die meisten Einwohner. Im Bundesland Niederösterreich wohnen etwas weniger Menschen, dieses Bundesland ist aber das größte. An der Spitze eines Bundeslandes steht die Landesregierung mit dem Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau.

Manchmal bestimmt das Land Österreich mit Gesetzen etwas, das dann für ganz Österreich gilt. Aber es sind dann die Bundesländer, die die Gesetze ausführen müssen. Einfluss auf neue Gesetze haben sie im österreichischen Bundesrat, denn das ist die Vertretung der Bundesländer.

Wie werden Bundesländer weiter unterteilt?

In Deutschland ist das nächst größere nach dem Bundesland der Regierungsbezirk. Die meisten Regierungsbezirke sind nach einer großen Stadt dort benannt. Diese ist dann auch zugleich Hauptstadt des Regierungsbezirkes. Innerhalb eines Regierungsbezirkes gibt es Landkreise. Manche große Städte gehören keinem Landkreis an, sondern werden direkt vom Regierungsbezirk verwaltet. Dann redet man von einer kreisfreien Stadt.

In Österreich nennt man das nächst kleinere Gebiet Bezirk. Ein Bezirk besteht aus mehreren Gemeinden. Einige Städte haben einen besonderen Status. Man nennt sie Statutarstadt.

Gibt es in der Schweiz auch Bundesländer?

In der Schweiz gibt es etwas, das sehr ähnlich wie die Bundesländer in Deutschland und Österreich, das sind die Kantone. Jeder Kanton ist eine Art Staat. Sie haben sich nach und nach zur Eidgenossenschaft zusammengeschlossen, aus der die heutige Schweiz wurde. Das begann im 13. Jahrhundert und dauerte bis zum Jahr 1815.

Ähnlich wie die Bundesländer hat jeder Kanton eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. Die Kantone sind für viele Aufgaben zuständig, insbesondere für die Polizei, die Schulen und die Spitäler. Für andere Aufgaben ist die gesamte Schweiz zuständig, beispielsweise für die Eisenbahn, die Post, die Sicherung der Landesgrenze und so weiter.




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