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Version vom 12. Januar 2018, 21:29 Uhr
Mit einem Staat meint man ein Land und die Menschen, die darin wohnen. Dazu gehören auch ihre gemeinsamen Regeln und die Menschen, welche die Regeln erstellen und dafür sorgen, dass ihnen nachgelebt wird. Beispiele von Staaten sind Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, England und so weiter.
In der Fachsprache nennt man das Land das „Staatsgebiet“. Die Menschen sind das „Staatsvolk“. Das dritte ist die „Staatsgewalt“. Das sind die Regierung mit dem Regierungs-Chef, das Parlament, die Gerichte, aber auch die Polizei und das Militär. Einige Wissenschaftler nehmen als viertes Element noch die Verfassung und die Gesetze hinzu.
Es dauerte lange, bis dich die heutigen Staaten gebildet hatten. Am Anfang waren Dörfer und Städte. Die schlossen sich freiwillig zusammen oder ein Herrscher befahl es. Andere wurden auch im Krieg erobert. So entstanden Landkreise, Kantone, Bundesländer und eben die heutigen Staaten. Oft wurden herkömmliche Einteilungen auch umgestoßen und neu festgelegt.
Es gibt einige Tierarten, die ebenfalls Staaten bilden. Sie organisieren sich und bilden eine Gemeinschaft, in der Arbeiten und Pflichten auf alle verteilt sind. Nur so können sie überleben. Zu diesen Tierarten gehören vor allem Insekten wie die Bienen, die Ameisen und die Wespen. Die Wissenschaftler haben immer noch nicht herausgefunden, wie das genau funktioniert.
Was gehört zu einem Staat?
Außer dem Land und den Menschen braucht es eine Verfassung und Gesetze. Die machen aus dem Staat einen Rechtsstaat. Dies bedeutet, dass die Rechte klar sind und nicht einfach der stärkere herrschen kann. Es ist also klar, wer in welchem Bereich wie viel zu sagen hat.
Jeder Staat hat eine Staatsform. Das ist oft eine Republik, da gibt es eine Regierung mit einem Präsidenten und ein Parlament, das sind die Vertreter des Volkes. Gibt es in diesem Land zusätzlich noch einen König, dann ist die Staatsform eine Monarchie. Hat nur einer allein das Sagen, dann ist es eine Diktatur.
Jeder Staat hat auch eine Regierungsform. Die Regierungsform beantwortet die Frage: „Wie viel haben Volk, Gericht, Regierung, Parlament und vielleicht sogar der König zu bestimmen?“ Das kann sehr verschieden sein. Alle Staaten in Europa haben eine Demokratie, man sagt auch: eine demokratische Regierungsform.
Was ist eine Verfassung?
In einer Verfassung stehen die obersten Regeln für einen Staat. In der Schweiz heißt sie „Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft“. In Deutschland heißt sie „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Die „Österreichische Bundesverfassung“ ist kein einheitlicher Text, sondern sie besteht aus vier unabhängigen Teilen, die sich gegenseitig ergänzen.
Die Verfassung regelt, wie der Staat aufgebaut ist. Zudem ist das Staatsgebiet beschrieben. Dazu gehört auch, wer das Staatsvolk ausmacht: Alle Einwohner oder nur wer im Land geboren ist? Alle, deren Eltern auch schon zum Staatsvolk gehörten? Gibt es auch die Möglichkeit für andere Menschen, Staatsbürger zu werden, also sich einbürgern zu lassen? Zudem sind die Rechte und Pflichten aller Menschen festgehalten, die im Staat wohnen.
Die Verfassung beschreibt auch die Staatsform und die Regierungsform. Auch die drei Staatsgewalten sind in der Verfassung festgehalten. Dazu kommen Angaben darüber, wie der Staat gegliedert ist: Gibt es Teilstaaten, Bundesstaaten, Bundesländer, Kantone, Distrikte, Bezirke, Kommunen oder was auch immer? Zudem gehört in die Verfassung, welche Aufgaben ihnen zustehen. Wer ist beispielsweise zuständig für den Bau von Autobahnen, Spitälern oder Schulen?
Auch die Beziehung zu anderen Staaten ist in der Verfassung geregelt. Ist der Staat neutral oder gehört er zu einem militärischen Bündnis? Gehört er zu einem Wirtschaftsgebiet wie der Europäischen Union? Übrigens hat auch die Europäische Union eine Verfassung.
Welches sind die drei Staatsgewalten?
Zu einem Staat gehören sehr viele Menschen. Sie können sich treffen und alles miteinander besprechen. Deshalb haben die Menschen sich ausgedacht, dass Vertreter für sie sich darum kümmern. Das sind Regierung, das Parlament und die Gerichte. Diese drei sind die drei Staatsgewalten.
Das Volk wählt das Parlament. Das Parlament legt fest, wie viel Geld der Staat für welchen Zweck ausgeben darf und wie hoch die Steuern dafür sein sollen. Das Parlament beschließt auch neue Gesetze oder schafft alte Gesetze ab. In der Schweiz kann das Volk manchmal über Gesetze bestimmen, aber nicht über die Höhe der Steuern.
Die Regierung tut das, was das Parlament beschlossen hat. Sie unterhält zum Beispiel eine Armee und die Polizei. Sie lässt Schulen und Krankenhäuser bauen und vieles mehr. In der Schweiz wählt das Parlament die Regierung, den Bundesrat. In Deutschland wird nur der Chef der Regierung vom Parlament gewählt, das ist im Moment Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auch die Minister in ihrer Regierung bestimmt. In Österreich wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt. Auch der österreichische Bundeskanzler stellt seine Regierung zusammen, aktuell ist das Christian Kern. Die Schweiz hat übrigens auch einen Bundeskanzler, er ist aber kein Mitglied der Regierung, sondern ein Beamter, der die Regierung unterstützt.
Die dritte Staatsgewalt ist das Gericht. Wenn ein Gesetz nicht eingehalten wird, kann ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen beim Gericht ein Urteil verlangen. Das Gericht garantiert auch die Einhaltung der Menschenrechte und der Kinderrechte.
Die Gewaltentrennung bedeutet, das Parlament, Regierung und Gericht unabhängig voneinander arbeiten können. Sie dürfen sich also nicht dreinreden. Wenn das Gericht beispielsweise feststellt, dass ein Gesetz der Verfassung widerspricht, dann muss das Parlament das Gesetz ändern.
Machen die Menschen in einem Staat alles gemeinsam?
Jeder Saat hat mal klein angefangen, meist mit einem Dorf oder einer Stadt, das sind die Gemeinden. Mehrere Gemeinden zusammen ergeben Bezirke, Kantone, Landkreise und Bundesländer. Diese Namen sind je nach Land verschieden.
In jedem Staat ist festgelegt, welche Aufgaben die Gemeinden, Bezirke, Kantone, Landkreise oder Bundesländer haben. Sofern sie nicht zu klein sind, haben sie ein eigenes Parlament, aber auch eine eigene Regierung und ein Gericht. Sie bestimmen also auch über ihr Geld.
Nehmen wir als Beispiel einen Bürger der Stadt Zürich: Er kann das Parlament und die Regierung in seiner Stadt und im Kanton wählen. Im Land wählt er nur die Abgeordneten des Parlaments.
Typische Aufgaben der Gemeinden sind der Unterhalt der eigenen Strassen, die Müllbeseitigung, der Betrieb von Schwimmbädern und so weiter. Typische Staatsaufgaben sind die Armee oder die Verhandlungen mit anderen Ländern. Schulen und Spitäler liegen oft irgendwo dazwischen. Die Schweiz hat beispielsweise noch die eigene Währung. Die Staaten der Europäischen Union legen ihre Währung und viele andere Dinge gemeinsam fest.
Wie gehen Staaten miteinander um?
Zuerst einmal muss ein Staat den anderen anerkennen. Er ist also damit einverstanden, dass es den anderen Staat zu Recht gibt, mit seinen Grenzen und seiner Regierung. Dies ist zwar oft selbstverständlich, aber nicht immer. Ein Beispiel: Die Republik Kosovo gibt es erst seit dem Jahr 2008. Viele Staaten haben seither den Kosovo anerkannt. Nicht anerkannt hat ihn der Nachbar Serbien, aber auch andere europäische Staaten wie Spanien oder Griechenland.
Nach der Anerkennung vereinbaren die beiden Partnerländer, wie sie miteinander umgehen wollen. Sie liefern sich beispielsweise elektrischen Strom oder Gas und handeln mit vielen anderen Gütern. Jedes Land darf auch beim anderen ein oder mehrere eigene Büros unterhalten. Da können die Leute hingehen, wenn sie beispielsweise im Nachbarland ihren Pass verloren haben. Solche Büros nennt man „Konsulate“.
Die meisten Staaten haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen. Der nennt sich Vereinte Nationen. Fast alle Staaten gehören ihm an, das sind zur Zeit etwa 200. Auf Englisch heißt er „United Nations“ oder „United Nations Organisation“, abgekürzt UN oder UNO.
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