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Einwohner einer [[Gemeinde]] oder eines [[Staat]]es sind [[Mensch]]en, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem [[Haus]] leben. Als Einwohner gelten sie auch, wenn sie an einem anderen Ort arbeiten oder gerade im [[Urlaub]] sind. Nicht als Einwohner gelten hingegen [[Hotel]]gäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten aber anderswo wohnen. Dies | Einwohner einer [[Gemeinde]] oder eines [[Staat]]es sind [[Mensch]]en, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem [[Haus]] leben. Als Einwohner gelten sie auch, wenn sie an einem anderen Ort arbeiten oder gerade im [[Urlaub]] sind. Nicht als Einwohner gelten hingegen [[Hotel]]gäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen. Dies sind zum Beispiel Hilfskräfte in der [[Landwirtschaft]] oder auf einer Baustelle, auch wenn sie mehrere [[Woche]]n oder [[Monat]]e an diesem Ort verbringen. | ||
Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des [[Kanton]]s oder des [[Bundesland]]es sowie des ganzen Landes, also des Staates. Auch beim [[Kontinent]], also zum Beispiel bei [[Europa]], spricht man von Einwohnern. Wenn es um die ganze [[Erde|Welt]] geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Weltbevölkerung. | Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des [[Kanton]]s oder des [[Bundesland]]es sowie des ganzen Landes, also des Staates. Auch beim [[Kontinent]], also zum Beispiel bei [[Europa]], spricht man von Einwohnern. Wenn es um die ganze [[Erde|Welt]] geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Weltbevölkerung. | ||
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Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit [[Bürger]]n. Bürger haben ein Bürgerrecht, weil es schon ihre [[Eltern]] hatten. Das setzt sich so immer weiter fort. Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwerben. Wenn einer Bürger zum Beispiel von [[Bern]] ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner. | Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit [[Bürger]]n. Bürger haben ein Bürgerrecht, weil es schon ihre [[Eltern]] hatten. Das setzt sich so immer weiter fort. Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwerben. Wenn einer Bürger zum Beispiel von [[Bern]] ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner. | ||
Wie es um die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern steht, regeln die Gemeinden und der Staat. Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich. Die folgenden Regeln gelten in den [[ | Wie es um die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern steht, regeln die Gemeinden und der Staat. Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich. Die folgenden Regeln gelten in den [[Bei uns|deutschsprachigen Ländern]] und zum Großteil in ganz [[Europa|Westeuropa]]. Auch in anderen Ländern gelten manchmal viele Teile davon, in einigen Ländern gilt auch nur das wenigste. | ||
==Welche Pflichten haben Einwohner?== | ==Welche Pflichten haben Einwohner?== | ||
Einwohner müssen sich an alle [[Gesetz]]e halten. Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem [[Auto]] fahren und viele andere Dinge. Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann | Einwohner müssen sich an alle [[Gesetz]]e halten. Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem [[Auto]] fahren und viele andere Dinge. Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann [[Steuer]]n bezahlen. [[Kind]]er müssen zur [[Schule]] gehen. | ||
Einwohner müssen aber keinen [[Armee|Militärdienst]] leisten. Falls es eine Pflicht zur Mitwirkung bei der [[Feuerwehr]] gibt, gilt diese ebenfalls nur für Bürger. Die übrigen Einwohner können auch nicht zu Wahlhelfern oder als [[Ehrenamt]]liche [[Richter]] verpflichtet werden. Auch für die Mithilfe bei [[Katastrophe]]n kann man sie nicht aufbieten, etwa bei Schäden durch Überschwemmungen oder Bergrutsche. | |||
==Welche Rechte haben Einwohner?== | ==Welche Rechte haben Einwohner?== | ||
Einwohner haben fast überall dieselben Rechte wie die Bürger: Sie dürfen [[Straße]]n | Einwohner haben fast überall dieselben Rechte wie die Bürger: Sie dürfen [[Straße]]n benutzen, sich in [[Krankenhaus|Krankenhäusern]] behandeln lassen und all diese Dinge. Die [[Polizei]] und die [[Feuerwehr]] schützen alle Einwohner gleichermaßen. Dafür müssen sie auch nicht mehr bezahlen als die Bürger. Das gilt zum Beispiel auch für die Schule. Einwohner dürfen also so gut wie alles nutzen, was Bürger auch nutzen dürfen. | ||
Hingegen dürfen Einwohner kaum oder nur sehr wenig mitbestimmen, wenn sie nicht Landesbürger sind. Sie dürfen sich nicht als [[Politik]]er wählen lassen und auch keine Politiker wählen. Auch an [[Volksentscheid]]en dürfen sie sich nicht beteiligen. | Hingegen dürfen Einwohner kaum oder nur sehr wenig mitbestimmen, wenn sie nicht Landesbürger sind. Sie dürfen sich nicht als [[Politik]]er wählen lassen und auch keine Politiker wählen. Auch an [[Volksentscheid]]en dürfen sie sich nicht beteiligen. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2024, 16:23 Uhr
Einwohner einer Gemeinde oder eines Staates sind Menschen, die an diesem Ort in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Als Einwohner gelten sie auch, wenn sie an einem anderen Ort arbeiten oder gerade im Urlaub sind. Nicht als Einwohner gelten hingegen Hotelgäste oder Menschen, die an diesem Ort arbeiten, aber anderswo wohnen. Dies sind zum Beispiel Hilfskräfte in der Landwirtschaft oder auf einer Baustelle, auch wenn sie mehrere Wochen oder Monate an diesem Ort verbringen.
Einwohner einer Gemeinde sind auch automatisch Einwohner des entsprechenden Bezirks, auch des Kantons oder des Bundeslandes sowie des ganzen Landes, also des Staates. Auch beim Kontinent, also zum Beispiel bei Europa, spricht man von Einwohnern. Wenn es um die ganze Welt geht, spricht man jedoch eher von Bewohnern oder von der Weltbevölkerung.
Nicht verwechseln sollte man Einwohner mit Bürgern. Bürger haben ein Bürgerrecht, weil es schon ihre Eltern hatten. Das setzt sich so immer weiter fort. Ein Bürgerrecht kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwerben. Wenn einer Bürger zum Beispiel von Bern ist und dort wohnt, ist er gleichzeitig Bürger und Einwohner.
Wie es um die Pflichten und Rechte von Einwohnern und Bürgern steht, regeln die Gemeinden und der Staat. Es ist deshalb nicht überall auf der Welt gleich. Die folgenden Regeln gelten in den deutschsprachigen Ländern und zum Großteil in ganz Westeuropa. Auch in anderen Ländern gelten manchmal viele Teile davon, in einigen Ländern gilt auch nur das wenigste.
Welche Pflichten haben Einwohner?
Einwohner müssen sich an alle Gesetze halten. Sie dürfen also nicht einbrechen, nicht zu schnell mit dem Auto fahren und viele andere Dinge. Sie müssen sich auch auf der Gemeinde anmelden und dann Steuern bezahlen. Kinder müssen zur Schule gehen.
Einwohner müssen aber keinen Militärdienst leisten. Falls es eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Feuerwehr gibt, gilt diese ebenfalls nur für Bürger. Die übrigen Einwohner können auch nicht zu Wahlhelfern oder als Ehrenamtliche Richter verpflichtet werden. Auch für die Mithilfe bei Katastrophen kann man sie nicht aufbieten, etwa bei Schäden durch Überschwemmungen oder Bergrutsche.
Welche Rechte haben Einwohner?
Einwohner haben fast überall dieselben Rechte wie die Bürger: Sie dürfen Straßen benutzen, sich in Krankenhäusern behandeln lassen und all diese Dinge. Die Polizei und die Feuerwehr schützen alle Einwohner gleichermaßen. Dafür müssen sie auch nicht mehr bezahlen als die Bürger. Das gilt zum Beispiel auch für die Schule. Einwohner dürfen also so gut wie alles nutzen, was Bürger auch nutzen dürfen.
Hingegen dürfen Einwohner kaum oder nur sehr wenig mitbestimmen, wenn sie nicht Landesbürger sind. Sie dürfen sich nicht als Politiker wählen lassen und auch keine Politiker wählen. Auch an Volksentscheiden dürfen sie sich nicht beteiligen.
An manchen Orten bekommen Bürger mehr Geld als übrige Einwohner, wenn sie in Not geraten. Dies kann eine Unterstützung betreffen, wenn jemand nicht ausreichend gesund ist, um sich sein Leben zu verdienen. Es betrifft zum Teil auch alte Menschen, denen die Rente nicht zum Leben ausreicht.
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