Schwangerschaftsabbruch: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „]]]]“ durch „]]“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F079098-0017, Göttingen, Demonstration gegen § 218.jpg| | [[Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F079098-0017, Göttingen, Demonstration gegen § 218.jpg|thumb|Diese Menschen [[Demonstration|demonstrierten]] in [[Deutschland]]: Sie wollten, dass ein Abbruch nicht mehr strafbar ist.]] | ||
Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird ein [[Embryo]] oder [[Fötus]] aus dem [[Bauch]] seiner Mutter entfernt. Weil er dann noch zu jung zum Leben ist, stirbt er. Das geschieht meist, weil die Mutter kein [[Kind]] haben will oder sie denkt, dass sie nicht dafür sorgen kann. Früher sprach man eher von einer Abtreibung. | |||
Bei | |||
Abbrüche von Schwangerschaften gibt es seit dem [[Altertum]]. Es gab immer Frauen, die besondere [[Pflanzen]] kannten. Wenn eine schwangere Frau davon einen [[Tee]] trank, stieß ihr [[Körper]] das werdende Kind aus. Es gab auch Eingriffe mit Instrumenten durch die [[Geschlechtsorgan|Vagina]]. Bei beiden Methoden gab es oft Verletzungen. Frauen verloren ihre Fähigkeit, wieder schwanger zu werden oder starben sogar. | |||
Oft streiten sich die Menschen darüber, ob man eine | [[Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F042511-0009, Bonn, Protest gegen § 218.jpg|mini|Diese Menschen gingen für genau das Gegenteil auf die [[Straße]]: Sie wollten, dass der [[Staat]] Schwangerschaftsabbrüche verbietet.]] | ||
Oft streiten sich die Menschen darüber, ob man eine Schwangerschaft abbrechen darf oder nicht. Vor allem geht es darum, ob die Mutter allein über ihren [[Körper]] bestimmen darf und über alles, was darin ist. Die Frage war auch immer, ab welchem Zeitpunkt nach der Befruchtung man von einem Kind oder von einem Menschen sprechen soll. Und: Sollte der [[Staat]] dieses Leben schützen? | |||
In | In [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]] sowie in vielen anderen Ländern [[Europa]]s ist heute ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei [[Monat]]en der Schwangerschaft erlaubt. Dies nennt man die Fristenlösung, weil der Abbruch nur während einer bestimmten Frist, also einem bestimmten Zeitraum ab der Befruchtung, erlaubt ist. | ||
Die Frau muss sich aber zuerst von einem [[Arzt]] beraten lassen und dann kurze [[Zeit]] abwarten. Erst dann kann sie den Abbruch vornehmen. Meist schluckt sie bestimmte Pillen, die eine [[Geburt]] auslösen. Der Körper stößt dann den Embryo oder Fötus aus. Abbrüche bei einem Arzt oder in einem [[Krankenhaus]] werden immer seltener. | |||
Auch manche Länder außerhalb Europas haben dieselben oder ähnliche Regeln. Es gibt aber auch Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen verboten ist. Frauen können dafür sogar ins [[Gefängnis]] gebracht werden. | |||
{{Artikel}} | {{Artikel}} | ||
[[Kategorie:Körper und Gesundheit]] | [[Kategorie:Körper und Gesundheit]] |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2024, 20:24 Uhr
Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird ein Embryo oder Fötus aus dem Bauch seiner Mutter entfernt. Weil er dann noch zu jung zum Leben ist, stirbt er. Das geschieht meist, weil die Mutter kein Kind haben will oder sie denkt, dass sie nicht dafür sorgen kann. Früher sprach man eher von einer Abtreibung.
Abbrüche von Schwangerschaften gibt es seit dem Altertum. Es gab immer Frauen, die besondere Pflanzen kannten. Wenn eine schwangere Frau davon einen Tee trank, stieß ihr Körper das werdende Kind aus. Es gab auch Eingriffe mit Instrumenten durch die Vagina. Bei beiden Methoden gab es oft Verletzungen. Frauen verloren ihre Fähigkeit, wieder schwanger zu werden oder starben sogar.
Oft streiten sich die Menschen darüber, ob man eine Schwangerschaft abbrechen darf oder nicht. Vor allem geht es darum, ob die Mutter allein über ihren Körper bestimmen darf und über alles, was darin ist. Die Frage war auch immer, ab welchem Zeitpunkt nach der Befruchtung man von einem Kind oder von einem Menschen sprechen soll. Und: Sollte der Staat dieses Leben schützen?
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in vielen anderen Ländern Europas ist heute ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Dies nennt man die Fristenlösung, weil der Abbruch nur während einer bestimmten Frist, also einem bestimmten Zeitraum ab der Befruchtung, erlaubt ist.
Die Frau muss sich aber zuerst von einem Arzt beraten lassen und dann kurze Zeit abwarten. Erst dann kann sie den Abbruch vornehmen. Meist schluckt sie bestimmte Pillen, die eine Geburt auslösen. Der Körper stößt dann den Embryo oder Fötus aus. Abbrüche bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus werden immer seltener.
Auch manche Länder außerhalb Europas haben dieselben oder ähnliche Regeln. Es gibt aber auch Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen verboten ist. Frauen können dafür sogar ins Gefängnis gebracht werden.
Klexikon.de ist die Wikipedia für Kinder zwischen 5 und 15 Jahren, also ein kostenloses Online-Lexikon für Schulkinder. Zum Thema Schwangerschaftsabbruch findet ihr weitere Kinderseiten in der Kindersuchmaschine „Frag Finn“.
Das Klexikon wird gefördert durch den weltgrößten Wikipedia-Förderverein Wikimedia Deutschland, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Unsere Klexikon-Botschafter sind die KiKA-Moderatoren Ralph Caspers („Wissen macht Ah!“, “Die Sendung mit der Maus“ und „Frag doch mal die Maus“) und Julian Janssen („Checker Julian“).
Das Kinderlexikon Klexikon sorgt für Medienkompetenz und Bildungsgerechtigkeit und ist wie die Wikipedia auf Spenden angewiesen. Denn hier finden Schülerinnen und Schüler zu 3.500 Themen das Wichtigste einfach erklärt, mit Definition und Bildern. Das ist Grundwissen kindgerecht und leicht verständlich für Unterricht, Hausaufgaben und Präsentationen in der Schule.