Schwangerschaftsabbruch
Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird ein Embryo oder Fötus aus dem Bauch seiner Mutter entfernt. Weil er dann noch zu jung zum Leben ist, stirbt er. Das geschieht meist, weil die Mutter kein Kind haben will oder sie denkt, dass sie nicht dafür sorgen kann. Früher sprach man eher von einer Abtreibung.
Abbrüche von Schwangerschaften gibt es seit dem Altertum. Es gab immer Frauen, die besondere Pflanzen kannten. Wenn eine schwangere Frau davon einen Tee trank, stieß ihr Körper das werdende Kind aus. Es gab auch Eingriffe mit Instrumenten durch die Vagina. Bei beiden Methoden gab es oft Verletzungen. Frauen verloren ihre Fähigkeit, wieder schwanger zu werden oder starben sogar.
Oft streiten sich die Menschen darüber, ob man eine Schwangerschaft abbrechen darf oder nicht. Vor allem geht es darum, ob die Mutter allein über ihren Körper bestimmen darf und über alles, was darin ist. Die Frage war auch immer, ab welchem Zeitpunkt nach der Befruchtung man von einem Kind oder von einem Menschen sprechen soll. Und: Sollte der Staat dieses Leben schützen?
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in vielen anderen Ländern Europas ist heute ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Dies nennt man die Fristenlösung, weil der Abbruch nur während einer bestimmten Frist, also einem bestimmten Zeitraum ab der Befruchtung, erlaubt ist.
Die Frau muss sich aber zuerst von einem Arzt beraten lassen und dann kurze Zeit abwarten. Erst dann kann sie den Abbruch vornehmen. Meist schluckt sie bestimmte Pillen, die eine Geburt auslösen. Der Körper stößt dann den Embryo oder Fötus aus. Abbrüche bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus werden immer seltener.
Auch manche Länder außerhalb Europas haben dieselben oder ähnliche Regeln. Es gibt aber auch Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen verboten ist. Frauen können dafür sogar ins Gefängnis gebracht werden.
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