Diskussion:Erbschaft

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Weil Rechtskunde nie so mein Fach war, und ich nichts falsches schreiben will, habe ich den letzten Abschnitt nur oberflächlich behandelt. Aber vielleicht ist unter uns ein Rechtskunde-Freund, der das noch etwas anzufügen hätte? ;-) Felix Heinimann (Diskussion) 01:34, 19. Okt. 2019 (CEST)

Geschickt gewähltes Lemma?

Wenn ich ein neues Thema angehe, überlege ich mir immer zuerst, welche Begriffe vorkommen sollen/müssen und wie ich sie erkläre. Hier fängt das Dilemma allerdings schon beim Lemma an (das muss uralt sein, vermutlich vor dem Sommer 2016 entstanden, denn ich mag mich nicht an eine Diskussion erinnern). Erbe ist zweideutig: das Erbe ist eine Sache, eine Hinterlassenschaft oder der Nachlass des Erblassers, also desjenigen, der gestorben ist. Der Erbe ist ein Hinterbliebener, die Erbin eine Hinterbliebene. Aus der Sicht der noch Lebenden gibt es also einen Nachlass, der vielleicht für sie zur Erbschaft wird. Ich schlage deshalb vor, das Lemma ERSCHAFT zu benutzen und den Entwurf umzubenennen.
Die Erbschaft ist meist materiell, kann aber auch einen Titel (Herzog) oder ein Amt (König in der Erbmonarchie) beinhalten. Abhängig ist das Ganze vom landesüblichen Erbrecht. Dessen Spielraum kann durch ein Testament genutzt werden. (Vermächtnis ist dann nochmal etwas anderes, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vermächtnis).
Ich würde im Entwurf diese Ausdrücke in einen sinnvollen Zusammenhang stellen und ausgehend vom Lemma Erbschaft kindgerecht erklären. Beat Rüst (Diskussion) 13:17, 19. Okt. 2019 (CEST)

Das eine Erbschaft meist materiell ist, aber auch ein Amt oder ähnliches sein kann, ist im Artikel erklärt. Ebenso das der Hinterbliebene ebenso als Erbe bezeichnet wird. Erbe ist allgemeiner als Erbschaft. Dort kann man also auch noch andere Dinge wie das kulturelle Erbe erklären. So wie ich dich verstehe ist das Erbe beispielsweise das Geld, dass eine Person zu vererben hat. Wenn die Person stirbt und die Hinterbliebenen das Geld erhalten wird es zur Erbschaft, richtig? Felix Heinimann (Diskussion) 18:26, 19. Okt. 2019 (CEST)
Ich habe nicht behauptet, keiner der obigen Begriffe sei in deinem Entwurf drin, sondern dass sie alle drin sein sollten. Beat Rüst (Diskussion) 19:11, 19. Okt. 2019 (CEST)
WP definiert (https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe): "Erbe oder Nachlassempfänger ist diejenige Person, auf die im Falle des Versterbens einer anderen Person (Erbfall, auch: „Erbanfall“) deren Vermögen (Erbschaft, Nachlass) übergeht. "Ein Erbe ist also eine Person, deren Vermögen ist kein Erbe, sondern eine Erbschaft resp. ein Nachlass. Das kommt auf die Perspektive an: Aus Sicht des Verstorbenen ist es ein Nachlass oder eine Hinterlassenschaft, aus Sicht der erbenden Person ist es eine Erbschaft. Das ist so ähnlich wie Export und Import.Beat Rüst (Diskussion) 19:11, 19. Okt. 2019 (CEST)
Zu Erbe gibt es bei WP eine Begriffsklärungsseite (https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe_(Begriffsklärung)). Ich würde sicher nicht an einem so vieldeutigen Lemma festhalten. Beat Rüst (Diskussion) 19:11, 19. Okt. 2019 (CEST)
Okay, habe das nochmal angepasst und den rechtlichen Teil erweitert. Bitte überprüfen, danke Felix Heinimann (Diskussion) 21:10, 19. Okt. 2019 (CEST)

Abschluss?

Der Entwurf hat ja schon mächtig gewonnen. Ich habe die gesetzliche Erbfolge verstärkt und früher eingesetzt. Sonst meint man im ganzen Artikel, ein Erblasser könne über seine Hinterlassenschaft frei verfügen. Das sollte nicht erst im Schlusssatz kommen. Meines Erachtens ist der Entwurf verschiebereif. Beat Rüst (Diskussion) 18:20, 20. Okt. 2019 (CEST)

Verschieben?