Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft war ein zentraler Bestandteil des Feudalismus, der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Adeligen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Er wurde dafür nicht bezahlt, durfte aber auf dem Land leben. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst und seine Familie versorgen konnte. Der Leibeigne durfte auch nicht einfach wegziehen, sondern musste den Herren vorher fragen. Auch heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte. Als Gegenleistung musste der Herr sich um seine Leibeigenen sorgen. Ausserdem boten die Herren ihren Leibeigenen Schutz. Die Leibeigenschaft galt auf dem Land, jedoch nicht in den Städten. Dort lebten die Bürger nach dem Rechtsgrundsatz: „Stadtluft macht frei“.
Heutige Wissenschaftler denken, dass die Leibeigenschaft nicht weit entfernt von der Sklaverei war. Leibeigene mussten oft den ganzen Tag schwer arbeiten und hatten so gut wie nie frei. Es gab im Laufe der Geschichte immer wieder Versuche der Leibeigenen, sich gegen ihre Herren zu wehren, wie beispielsweise bei den Bauernkriegen in Deutschland im 16. Jahrhundert. Leibeigene machten lange Zeit den Großteil der Bevölkerung aus. Bei uns gab es die Leibeigenschaft bis ins frühe 19. Jahrhundert. Damals begann die Industrielle Revolution, in der Bauern zunehmend zu Fabrikarbeitern wurden und dafür in die Städte zogen. Wichtig waren dann nicht mehr der Adel, sondern Fabrikbesitzer mit vielen Angestellten. Der Kapitalismus löste dabei den Feudalismus als Wirtschaftsordnung ab.








