Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft war ein zentraler Bestandteil des Feudalismus, der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Adeligen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete.
Den Großteil der Ernte musste der Leibeigne dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst und seine Familie versorgen konnte. Der Leibeigne durfte auch nicht einfach wegziehen, sondern war verpflichtet auf dem Land des Herren zu bleiben. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte. Der Herr war im Gegenzug zur Fürsorge verpflichtet. Dazu gehörte beispielsweise, dass er dem Leibeigenen ein Studium ermöglichte. Die Leibeigenschaft galt auf dem Land, jedoch nicht in den Städten. Dort lebten die Bürger nach dem Rechtsgrundsatz "Stadtluft macht frei".
Heutige Wissenschaftler denken, dass die Leibeigenschaft nicht weit entfernt von der Sklaverei war. Es gab im Laufe der Geschichte immer wieder Versuche der Leibeigenen, sich gegen die Adeligen zu wehren, wie beispielsweise bei den Bauernkriegen in Deutschland im 16. Jahrhundert. Bei uns gab es die Leibeigenschaft bis ins frühe 19. Jahrhundert. Damals folgte die Industrielle Revolution in der Bauern zunehmend zu Fabrikarbeitern wurden und dafür in die Städte zogen.








