Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft war ein zentraler Bestandteil des Feudalismus, der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Adeligen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst und seine Familie versorgen konnte. Der Leibeigne durfte auch nicht einfach wegziehen, sondern war verpflichtet auf dem Land des Herren zu bleiben. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte. Der Herr war im Gegenzug zur Fürsorge verpflichtet. Dazu gehörte beispielsweise, dass er dem Leibeigenen ein Studium ermöglichte.
Die Leibeigenschaft galt auf dem Land, jedoch nicht in den Städten. Dort lebten die Bürger nach dem Rechtsgrundsatz "Stadtluft macht frei".








