Jugendschutz
Jugendschutz bedeutet, dass junge Menschen vor Gefahren geschützt werden sollen. Mit jungen Menschen sind meist sowohl Kinder als auch Jugendliche gemeint. Kinder sind Menschen, die jünger als 12 Jahre alt sind. Bei dem Wort Jugendliche denkt man meist an Menschen, die zwischen 12 und 18 Jahren alt sind.
Schützen soll zunächst der Staat. Aber der Staat stellt auch Regeln auf, die für alle Menschen gelten. Zum Beispiel ist es verboten, Kindern Alkohol zu verkaufen. Das gilt für Verkäufer im Laden, aber auch für andere Erwachsene und Jugendliche: Sie dürfen keinen Alkohol kaufen und dann an Kinder weitergeben.
Beim Jugendschutz denkt man an viele verschiedene Gefahren: Alkohol und Tabak, schlimme Filme und Bücher, bestimmte Arbeitsplätze. Es gibt in der Politik durchaus Streit, wovor junge Menschen tatsächlich geschützt werden müssen. Man streitet auch darüber, wie alt man sein muss, damit man zum Beispiel bestimmte Filme sehen darf oder Zigaretten kaufen darf.
Wer den Jugendschutz nicht gut findet, der behauptet: Der Staat will in Wirklichkeit gar nicht Kinder und Jugendliche schützen. Stattdessen findet der Staat etwas für alle Menschen schlecht, traut sich aber nicht, es einfach zu verbieten. Andere Leute hingegen finden, dass der Jugendschutz die Kinder und Jugendlichen immer noch nicht gut genug schützt.
Wie werden Filme verboten?
Der Staat will nicht, dass junge Menschen bestimmte Medien sehen. Medien sind Filme, Bücher, Computerspiele, Websites und anderes. In manchen Ländern sieht sich der Staat die Medien an und verbietet einige von ihnen. In anderen Ländern haben die Hersteller von Medien Vereine gegründet, die das tun.
In Deutschland gibt es beides: Wenn jemand einen Film veröffentlichen will, bittet er einen solchen Verein, sich den Film anzusehen und zu bestätigen, dass der Film nicht die Jugend gefährdet. Der Verein ist eigentlich ein Unternehmen heißt Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft oder kurz FSK. Erst danach, mit der FSK-Freigabe, lassen die Kinobesitzer den Film im Kino laufen und verkauft man den Film auf DVD.
Trotzdem kann es passieren, dass ein Jugendamt einer Stadt den Film gefährdend findet. Dann guckt sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Film an. Die Bundesprüfstelle arbeitet für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wenn sie den Film jugendgefährdend findet, dann wird der Film auf eine Liste gesetz, den Index. Der Film, so sagt man, ist dann indiziert.
Besonders schlimme Filme darf man dann überhaupt nicht mehr zeigen. Andere, weniger schlimme Filme dürfen nur noch von Menschen gesehen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Es ist verboten, für so einen Film Werbung zu machen. DVDs dürfen nicht mehr einfach so im Laden angeboten werden, sondern nur in einem Teil des Ladens, in den keine Kinder und Jugendliche gehen dürfen. Das ist für den Hersteller des Filmes sehr schlecht: Er kann dann kaum noch Geld mit dem Film verdienen.
Wie gefährdet ein Film Kinder und Jugendliche?
Filme sollen nicht eine verbotene Sache so zeigen, dass die Sache angeblich gut ist. Der Film darf zum Beispiel nicht die Zuschauer dazu aufrufen, zu stehlen oder Menschen zu töten. Er darf nicht Krieg verherrlichen oder dafür sorgen, dass die Zuschauer manche Rassen hassen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht so gezeigt werden, dass es mit Sexualität zu tun hat.
Bei anderen Filmen heißt es: Der Film zeigt Gewalt und Sexualität, aber nicht so schlimm, dass er verboten werden muss. Dennoch sollen junge Menschen den Film nicht sehen. Schlimme Szenen können für ein Kind oder einen Jugendliche sehr verstörend sein. Oder der Film zeigt ein Verbrechen, und junge Zuschauer können es noch nicht richtig verstehen und einordnen. Sie sind verwirrt, ob und warum das Verbrechen schlimm ist.
Manche Filme darf jeder Mensch sehen, egal wie alt er ist. Man sagt: Der Film unterliegt keiner Altersbeschränkung. Für andere Filme muss man sechs Jahre alt sein, oder zwölf, oder sechzehn. „Keine Jugendfreigabe“ heißt, dass man 18 Jahre alt sein muss. Trotzdem dürfen Eltern mit ihrem sechsjährigen Kind ins Kino, wenn der Film erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Übrigens sind die Prüfer heute nicht mehr so streng wie früher: Manchmal wird ein Film ohne Jugendfreigabe später noch einmal geprüft und für weniger schlimm gefunden.
Wie werden Kinder und Jugendliche noch geschützt?
Kinder und Jugendliche dürfen nicht überall dorthin, wohin Erwachsene dürfen. Ein bekanntes Beispiel sind Orte, an denen es Glücksspiel gibt. Der Staat hat Angst, dass Kinder sehr leicht süchtig nach Glückspiel werden und viel Geld verlieren. Sie dürfen auch nicht einfach alleine in eine Gaststätte oder eine Diskothek.
Arbeiten für Geld darf man erst ab 15 Jahren. Für Jugendliche gibt es besondere Regeln, zum Beispiel haben sie mehr Urlaubstage als ältere Arbeitnehmer. Meistens dürfen sie am Wochenende nicht arbeiten. Sie dürfen auch keine gefährlichen Arbeiten verrichten.