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Urkunde

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Eine Urkunde aus dem Jahr 1927. Der Chef eines Schwimmbads bestätigt, dass eine junge Frau dort das Schwimmen erlernt hat.

Eine Urkunde ist ein Papier mit Aussagen. Der Mensch, der das Papier geschrieben hat, ist ein Aussteller. Wer eine Urkunde ausstellt, der bestätigt damit: Die Aussagen auf dem Papier sind richtig. Der Aussteller kann für ein Amt handeln und damit etwas Offizielles bestätigen: In einer Geburtsurkunde steht zum Beispiel, wo und wann jemand geboren worden ist.

In einer Urkunde kann auch stehen, was zwei Menschen miteinander vereinbart ist. Wenn ihnen die Vereinbarung sehr wichtig ist, können sie die Urkunde beglaubigen lassen. Beglaubigen kann ein Notar oder Beamter: Damit bestätigt er, dass die beiden Menschen tatsächlich diejenigen sind, welche die Urkunde unterschrieben haben.

Das macht man bei Verträgen, in denen es um viel Geld geht, etwa, wenn man ein Haus kauft. Solche besonderen Urkunden kann man beim Gericht hinterlegen: Das Gericht bewahrt sie so auf, dass sie nicht verloren gehen, ach nicht nach vielen Jahren oder wenn ein Vertragspartner nicht mehr lebt.

Auch eine Schule kann eine Urkunde ausstellen. Die Zeugnisse über Schulerfolg und bestandene Prüfungen sind solche Urkunden. Auch ein Verein kann eine Urkunde ausstellen, zum Beispiel wenn ein Sportler etwas geleistet hat. Das mag etwa eine Siegerurkunde sein.

Warum sind alte Urkunden auch heute noch wichtig?

Eine der berühmtesten Urkunden Europas ist der Bundesbrief aus der Schweiz. Im Jahr 1291 vereinbarten Schwyz, Uri und Unterwalden ihr Bündnis. Er ist auf Pergament in lateinischer Sprache geschrieben. Das Siegel links, von Schwyz, hat man irgendwann verloren.

Was in einer Urkunde steht, kann noch lange danach gültig sein. Doch man findet alte Urkunden noch aus einem anderen Grund wichtig: Historiker, also Menschen, welche die Vergangenheit erforschen, erfahren aus Urkunden, was früher passiert ist. Urkunden aus dem Mittelalter sind übrigens normalerweise auf Pergament geschrieben worden, nicht auf Papier.

Wie eine Urkunde aussehen musste, dafür gab es strenge Regeln. Der Aussteller war zum Beispiel ein König, der bestimmt hat, dass jemand Herzog über ein bestimmtes Gebiet wurde. Der König selbst hat die Urkunde aber nicht geschrieben. Dafür hatte er seine Kanzlei, eine Art Büro.

Dort gab es den Verfasser. Der hat sich den Text der Urkunde ausgedacht. Man musste unter anderem zuerst den Namen Gottes anrufen, den Aussteller nennen, also den König, und dann den eigentlichen Inhalt: Wer was warum bekommen sollte, zum Beispiel.

Der Verfasser hat sich meistens nicht die Finger schmutzig gemacht: Für das Schreiben mit Tinte hatte man einen Schreiber in der Kanzlei. Schließlich hängte man sein Siegel an die Urkunde. Am Ende unterschrieb der Aussteller. Wenn ein König nicht lesen oder schreiben konnte, war sein Name schon fast fertig vorgeschrieben: Der König machte nur einen Strich, damit der Name vollständig geschrieben war. Das galt als Unterschrift.

Wie wird ein Papier zu einem Dokument?

Urkunden müssen mit Ort und Datum versehen sein. Mit seiner Unterschrift versicht der Aussteller, dass das Geschriebene wahr ist. Bei Verträgen wird so bestätigt, dass alle Unterzeichner mit den Vereinbarungen einverstanden sind. Amtliche Urkunden tragen meist noch den Abdruck eines Siegelstempels. Auch Geldscheine oder Wertpapiere, wie zum Beispiel Aktien sind eigentlich Urkunden. Daher ist auf ihnen auch meist eine Unterschrift zu sehen, allerdings ist sie gedruckt.

Eine E-Mail, eine andere digitale Datei oder eine Sprachnachricht kann keine Urkunde sein. Sie tragen keine Unterschrift und man kann sie zu leicht fälschen.

Was passiert, wenn man eine Urkunde fälscht?

Wer eine Urkunde ausstellt, sagt vielleicht nicht die Wahrheit. Zum Beispiel könnten die Partner eines Vertrages etwas in die Urkunde schreiben, das nicht stimmt. Vielleicht machen sie das, um jemanden zu betrügen. Für den Betrug können sie bestraft werden.

Das meint man aber nicht mit einer Urkundenfälschung. Wenn eine Urkunde gefälscht ist, dann heißt das: Derjenige, der die Urkunde gemacht hat, ist in Wahrheit gar nicht der Aussteller. Andersherum gesagt: Eine Urkunde ist nur echt, wenn der Aussteller tatsächlich derjenige ist, dessen Name als Aussteller auf der Urkunde steht.

So darf ein Zeugnis von einer Schule nur von dieser Schule selbst gemacht werden. Wenn jemand anders ein solches Zeugnis nachmacht und so tut, als wenn es ein echten Zeugnis sei, dann ist das Urkundenfälschung.

Urkundenfälschung wird streng bestraft. Der Fälscher muss dann Geld als Strafe zahlen oder sogar ins Gefängnis gehen. Die höchste Strafe in Deutschland ist zehn Jahre Gefängnis, wenn man das in einer Bande macht, die immer wieder Urkunden fälscht.

Strafbar ist auch das Verfälschen einer Urkunde. Damit ist gemeint, dass man eine echte Urkunde nimmt und etwas daran verändert. Man ersetzt zum Beispiel die Noten auf einem Zeugnis durch andere, die einem besser gefallen



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