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Waise

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 30. Oktober 2020, 18:51 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „|thumb“ durch „|miniatur“)
Dieses Mädchen aus Kirgistan hat seine Eltern verloren. In einem Waisenhaus hat sie ihr neues Heim gefunden.

Als Waisen oder Waisenkinder bezeichnet man Kinder oder Jugendliche, die entweder ein Elternteil verloren haben oder sogar beide Eltern. Lebt nur noch die Mutter oder der Vater, so spricht man auch von Halbwaisen. Wenn beide Eltern tot sind, heißen sie Vollwaisen.

Auf der ganzen Welt gibt es über 150 Millionen Waisen und sehr viele haben niemanden, der sich um sie kümmert. Besonders in den armen Gegenden in Asien und Afrika sterben viele Eltern durch Hunger oder Krankheit. Auch in Kriegsgebieten gibt es viele Kinder, deren Eltern gestorben sind.

In unseren Ländern braucht jedes Kind einen erwachsenen Menschen, der die Rechte des Kindes verteidigt: Kinder haben das Recht, in die Schule zu gehen und einen Arzt zu sprechen, wenn sie krank sind. Vielleicht gibt es auch ein Erbe, das dem Kind zusteht. Die erwachsene Person muss aber auch darauf achten, dass das Kind seine Pflichten erfüllt, zum Beispiel sich an Gesetze hält und in die Schule geht. Fehlen die Eltern, dann muss also eine andere Person einspringen.

Wer kümmert sich um Waisenkinder?

Für Halbwaisen ist der verbleibende Elternteil verantwortlich. Wenn die Mutter oder der Vater wieder heiratet, kann der Ehepartner das Kind adoptieren. Dieser Elternteil trägt dann ebenso viel Verantwortung wie der verbliebene Elternteil. Manche Eltern machen sich Gedanken, was mit ihren Kindern passieren soll, falls sie beide früh sterben. Sie können dann in ihrem Testament einen Vormund festlegen, der sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern soll.

Ansonsten kümmert sich bei uns auch der Staat um Waisenkinder. Wer seine Eltern verliert, bekommt erst mal einen Vormund. Das ist ein Mann oder eine Frau vom Jugendamt oder eine private Person, die sich um die Rechte des Kindes kümmert. Oft ist das nur vorübergehend, manchmal aber auch bis zur Mündigkeit.

Der Vormund oder das Jugendamt bringt die Kinder zum Beispiel bei einer Pflegefamilie unter. Das ist eine Familie, die fremde Kinder aufnimmt als seien es ihre eigenen. Eine andere Möglichkeit ist die Unterbringung in einem Kinderheim. Früher nannte man die Kinderheime Waisenhäuser. Für Jugendliche gibt es auch bestimmte Wohngruppen, da sie ja schon älter sind und selbstständiger leben können.

Eine Vollwaise kann auch von einem anderen Ehepaar adoptiert werden. Meist übernehmen das die Taufpaten oder nahe Verwandte. Es kann aber auch ein völlig fremdes Ehepaar sein. Es gibt immer wieder Ehepaare, die ganz bewusst ein Waisenkind aus einem armen Land adoptieren.




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