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Diskussion:Verein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)
Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)
::Hab das mit CH kurz erwähnt [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
::Hab das mit CH kurz erwähnt [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
:::Der Entwurf erweckt nun den Eindruck, e.V. gäbe es auf der ganzen Welt außer in der Schweiz. Das stimmt so nicht, das steht schon auf WP. Wie das in der Schweiz und in Österreich läuft, bleibt völlig unerklärt. In der Schweiz gibt es Vereine mit und ohne Statuten, mit und ohne Eintrag ins Handelsregister, in Österreich ist es nochmals anders. Der Entwurf bräuchte eine allgemeine, für alle gültige Einführung. "Was ist ein e.V.?" müsste klar auf Deutschland beschränkt sein, z.B. als "Was ist in Deutschland ein e.V.?"" CH und Oe kann man dann auch separat bringen oder offen lassen. Das wäre einseitig, aber wenigstens nicht falsch. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 15:58, 7. Jan. 2019 (CET)
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*Ja [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
*Ja [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
*Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 13:42, 7. Jan. 2019 (CET)
*Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 13:42, 7. Jan. 2019 (CET)

Version vom 7. Januar 2019, 14:58 Uhr

Verschiedenheit in den Ländern

Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. Beat Rüst (Diskussion) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)

Hab das mit CH kurz erwähnt Felix Heinimann (Diskussion) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
Der Entwurf erweckt nun den Eindruck, e.V. gäbe es auf der ganzen Welt außer in der Schweiz. Das stimmt so nicht, das steht schon auf WP. Wie das in der Schweiz und in Österreich läuft, bleibt völlig unerklärt. In der Schweiz gibt es Vereine mit und ohne Statuten, mit und ohne Eintrag ins Handelsregister, in Österreich ist es nochmals anders. Der Entwurf bräuchte eine allgemeine, für alle gültige Einführung. "Was ist ein e.V.?" müsste klar auf Deutschland beschränkt sein, z.B. als "Was ist in Deutschland ein e.V.?"" CH und Oe kann man dann auch separat bringen oder offen lassen. Das wäre einseitig, aber wenigstens nicht falsch. Beat Rüst (Diskussion) 15:58, 7. Jan. 2019 (CET)

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