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Meinungsfreiheit ist in den meisten [[Länder]]n ein [[Menschenrechte|Menschenrecht]] und ein Grundrecht. Jeder [[Mensch]] darf seine eigene Meinung haben und vor allem auch sagen dürfen. Man nennt das [[Recht]] oft auch das Recht auf Redefreiheit. | Meinungsfreiheit ist in den meisten [[Länder]]n ein [[Menschenrechte|Menschenrecht]] und ein Grundrecht. Jeder [[Mensch]] darf seine eigene Meinung haben und vor allem auch sagen dürfen. Man nennt das [[Recht]] oft auch das Recht auf Redefreiheit. | ||
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Zum Beispiel darf man nicht | Zum Beispiel darf man nicht jemand anders [[Beleidigung|beleidigen]]. Das würde man etwa mit dem Schimpfwort „Esel“ machen. Der Beleidigte kann vor [[Gericht]] verlangen, dass der Beleidiger bestraft wird. Man darf auch nicht zu [[Gewalt]] aufrufen oder damit drohen. Darum ist es verboten, Dinge zu sagen wie „Ich bring dich um“ oder „Wenn du nicht tust, was ich dir sage, bring ich dich um“. | ||
Da jedes Land seine eigenen Gesetze hat, ist es auch unterschiedlich, was in einem Land gesagt werden darf. In den meisten Ländern in [[Europa]] gilt die Europäische Menschrechtskonvention, die in ganz speziellen Fällen erlaubt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. In [[Deutschland]] oder in der [[Schweiz]] ist es beispielsweise verboten, zu sagen, dass es den [[Holocaust]] nicht gegeben hat. Man darf jedoch offen sagen, dass man das [[Staatsoberhaupt]] schlecht findet oder ähnliche Dinge. | Da jedes Land seine eigenen Gesetze hat, ist es auch unterschiedlich, was in einem Land gesagt werden darf. In den meisten Ländern in [[Europa]] gilt die Europäische Menschrechtskonvention, die in ganz speziellen Fällen erlaubt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. In [[Deutschland]] oder in der [[Schweiz]] ist es beispielsweise verboten, zu sagen, dass es den [[Holocaust]] nicht gegeben hat. Man darf jedoch offen sagen, dass man das [[Staatsoberhaupt]] schlecht findet oder ähnliche Dinge. |
Aktuelle Version vom 24. Oktober 2024, 22:56 Uhr
Meinungsfreiheit ist in den meisten Ländern ein Menschenrecht und ein Grundrecht. Jeder Mensch darf seine eigene Meinung haben und vor allem auch sagen dürfen. Man nennt das Recht oft auch das Recht auf Redefreiheit.
Die Meinungsfreiheit ist wichtig für den einzelnen Menschen: Ein Mensch muss sagen können, was ihm wichtig ist und muss seine Rechte verteidigen können. Die Meinungsfreiheit ist aber auch wichtig für das ganze Land: In einer Demokratie können die Menschen dann darüber streiten, wer die beste Idee hat. Freie Meinung zu äußern ist nicht nur geschützt beim Reden, sondern auch bei anderen Veröffentlichungen, sei es ein Text, ein Film.
Die meisten Länder haben sich verpflichtet, die Menschenrechte der UNO einzuhalten. Einige Länder kennen diese Verpflichtung nicht. Manchmal wird sie auch einfach nicht eingehalten. Vor allem in Ländern, in denen ein Diktator herrscht. Da kommt es immer wieder vor, dass Menschen ins Gefängnis geworfen werden, weil ihre Meinung dem Staat nicht passt. Da reicht es oft schon, einen Witz über wichtige Politiker zu erzählen, dass man ins Gefängnis gesperrt wird.
Was galt vor der Meinungsfreiheit?
In vielen Ländern gab es früher eine Zensur. Das bedeutete: Wer etwas veröffentlichen wollte, der brauchte dazu eine Erlaubnis. Das war vielleicht ein Buch, das man drucken lassen wollte, oder auch ein Flugblatt. Oder man wollte ein Theaterstück aufführen.
Der Staat hatte dafür ein Amt, das man Zensur nannte. Dort arbeiteten die Zensoren. Man ging zur Zensur und zeigte, was man veröffentlichen wollte. Wenn der Zensor meinte, dass das Werk harmlos sei, dann gab er die Erlaubnis. Erst dann durfte es veröffentlicht werden.
Eine solche Zensur gibt es heute normalerweise nicht mehr. In Deutschland zum Beispiel hat die Verfassung die Zensur verboten. Jeder darf etwas veröffentlichen, ohne den Staat um Erlaubnis zu fragen. Allerdings: Wenn das Werk veröffentlicht worden ist, dann kann man dafür Ärger bekommen, wenn darin etwas Verbotenes steht.
Darf man in unseren Ländern wirklich immer seine Meinung sagen?
Viele Leute denken, dass die Meinungsfreiheit bei uns immer gilt. Demnach dürfen sie alles sagen, was sie wollen, und niemand dürfe ihnen das verbieten. In Wirklichkeit hat die Meinungsfreiheit Grenzen durch das Gesetz. Manches, das jemand sagt, verstößt nämlich gegen Gesetze und Rechte von anderen Menschen.
Zum Beispiel darf man nicht jemand anders beleidigen. Das würde man etwa mit dem Schimpfwort „Esel“ machen. Der Beleidigte kann vor Gericht verlangen, dass der Beleidiger bestraft wird. Man darf auch nicht zu Gewalt aufrufen oder damit drohen. Darum ist es verboten, Dinge zu sagen wie „Ich bring dich um“ oder „Wenn du nicht tust, was ich dir sage, bring ich dich um“.
Da jedes Land seine eigenen Gesetze hat, ist es auch unterschiedlich, was in einem Land gesagt werden darf. In den meisten Ländern in Europa gilt die Europäische Menschrechtskonvention, die in ganz speziellen Fällen erlaubt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. In Deutschland oder in der Schweiz ist es beispielsweise verboten, zu sagen, dass es den Holocaust nicht gegeben hat. Man darf jedoch offen sagen, dass man das Staatsoberhaupt schlecht findet oder ähnliche Dinge.
In den USA ist es beispielsweise verboten, in einem Kino „Feuer“ zu rufen, weil man damit eine Panik auslösen würde. In anderen Ländern gibt es ähnliche Verbote.
Die Nationalsozialisten haben Bücher verbrannt, die ihnen nicht gefallen haben.
Eine Demonstration in Berlin gegen den Klimawandel: Das Recht zu demonstrieren gehört zur Meinungsfreiheiheit.
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