Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. März 2019, 22:50 Uhr
Zur Altersvorsorge gehört alles, was man unternimmt, um im Ruhestand leben zu können. Es geht also die Zeit im Leben, in der man keiner Arbeit mehr nachgeht und nichts mehr verdient. Dafür muss man schon lange vorher vorsorgen.
Die Altersvorsorge ist also eine besondere Versicherung. Die meisten Menschen erreichen einmal ein Alter, in dem sie nicht mehr arbeiten. Nach dem Gesetz ist das bei uns mit 65 Jahren oder kurz davor. Früher sorgten jeweils die Kinder für ihre Eltern, heute gibt es das noch in ärmeren Ländern oder in Entwicklungsländern.
In die Altersversicherung muss man recht viel einzahlen. Was man im Alter bekommt, nennt man „Pension“, „Rente“ oder „Ruhegehalt“. Wer viel einbezahlt hat, bekommt auch viel ausbezahlt. Wer früh stirbt, hat Pech gehabt und verliert sein Geld. Wer lange lebt, bekommt jedoch weiterhin eine Rente. In der Schweiz liegt die Grenze zwischen Glück und Pech bei etwa 87 Jahren.
In vielen Ländern muss man heute eine Altersvorsorge haben, damit nicht die Gemeinde für alte, arme Menschen bezahlen muss. Meist werden die Beiträge gleich am Lohn abgezogen. Man kann aber auch noch eine zusätzliche, private Versicherung abschließen.
Welche Arten der Altersvorsorge gibt es am häufigsten?
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Systeme: Beim ersten System werden die Beiträge in einer Kasse gesammelt und gleich darauf an die Rentner verteilt. Das nennt man „Umlageverfahren“, weil das Geld nicht gesammelt, sondern gleich weiterverteilt, also umgelegt wird. In Deutschland ist dies die Gesetzliche Vorsorge. In der Schweiz ist es die Alters- und Hinterlassenenversicherung, abgekürzt die AHV. Das ist Pflicht für alle, die Geld verdienen.
Beim zweiten System müssen die Betreiber der Rentenkasse das Geld der jungen Menschen behalten, bis sie alt sind und die Rente ausbezahlt wird. In dieser Zeit sollte das Geld auf der Bank einen möglichst hohen Ertrag abwerfen. Das ist jeweils schwierig, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. In Deutschland ist die Betriebliche Altersvorsorge, in der Schweiz die Pensionskasse. Sie ist ebenfalls Pflicht.
Das dritte System sind private Ersparnisse. Die kann man auf einer Bank anlegen oder damit zum Beispiel ein Haus kaufen. So erspart man sich die teure Miete. Beim Tod erben die Nachkommen das Vermögen. Diese Art zu sparen wird ist nicht Pflicht, sie wird aber oft durch den Staat unterstützt. In Deutschland ist sie nach ihren Erfindern benannt, zwei Abgeordneten im Bundestag. Das ist dann die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. In der Schweiz ist es die 3. Säule.