Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Altersvorsorge gehört alles, was man unternimmt, um im Ruhestand leben zu können. Es geht also die Zeit im Leben, in der man keiner [[Arbeit]] mehr nachgeht und nichts mehr verdient. Dafür muss man schon lange vorher vorsorgen. | |||
Die Altersvorsorge ist also eine besondere [[Versicherung]]. Die meisten [[Mensch]]en erreichen einmal ein Alter, in dem sie nicht mehr arbeiten. Nach dem [[Gesetz]] ist das [[Deutschsprachige Länder|bei uns]] mit 65 [[Jahr]]en oder kurz davor. Früher sorgten jeweils die [[Kind]]er für ihre [[Eltern]], heute gibt es das noch in ärmeren Ländern oder in [[Entwicklungsland|Entwicklungsländern]]. | |||
Wer viel einbezahlt hat, bekommt | In die Altersversicherung muss man recht viel einzahlen. Was man im Alter bekommt, nennt man „Pension“, „Rente“ oder „Ruhegehalt“. Wer viel einbezahlt hat, bekommt auch viel ausbezahlt. Wer früh stirbt, hat Pech gehabt und verliert sein [[Geld]]. Wer lange lebt, bekommt jedoch weiterhin eine Rente. In der [[Schweiz]] liegt die [[Grenze]] zwischen Glück und Pech bei etwa 87 Jahren. | ||
In vielen Ländern muss man heute eine Altersvorsorge haben, damit nicht die [[Gemeinde]] für alte, arme Menschen bezahlen muss. Meist | In vielen Ländern muss man heute eine Altersvorsorge haben, damit nicht die [[Gemeinde]] für alte, arme Menschen bezahlen muss. Meist werden die Beiträge gleich am Lohn abgezogen. Man kann aber auch noch eine zusätzliche, private Versicherung abschließen. | ||
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Systeme: Beim ersten System werden die Beiträge in einer Kasse gesammelt und gleich darauf an die Rentner verteilt. Das nennt man „Umlageverfahren“, weil das [[Geld]] nicht gesammelt, sondern gleich weiterverteilt, also umgelegt wird. | |||
Beim zweiten System müssen die Betreiber die Betreiber der Rentenkasse das Geld der jungen Menschen behalten, bis sie alt sind und die Rente ausbezahlt wird. In dieser Zeit sollte das Geld auf der [[Bank]] einen möglichst hohen Ertrag abwerfen. Das ist jeweils schwierig, wenn es der [[Wirtschaft]] schlecht geht. | |||
{{Entwurf}} | Das dritte System sind private Ersparnisse. Die kann man auf einer Bank anlegen oder damit zum Beispiel ein [[Haus]] kaufen. So erspart man sich die teure Miete. Beim [[Tod]] erben die [[Verwandtschaft|Nachkommen]] das Vermögen. Diese drei Systeme werden meistens in einer Kombination angewendet. | ||
==Wie ist die Altersvorsorge in der Schweiz?== | |||
In der Schweiz gibt es alle drei Systeme nebeneinander. Man nennt es deshalb das „3-Säulen-Prinzip“. Die erste Säule: Kurz nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gründete der [[Staat]] die Alters- und Hinterlassen-Versicherung, [[Abkürzung|abgekürzt]] AHV. Das ist ein Umlageverfahren. Weil die Anzahl an jungen Menschen immer zunahm, mussten diese eher wenig in die Kasse einzahlen. Die alten Menschen bekamen eine hohe Auszahlung. Heute ist das schwierig, weil immer weniger Kinder zur Welt kommen. Das ist heute nicht mehr so. Deshalb müssen immer weniger Junge für immer mehr Alte bezahlen. Wie man das Problem in einigen Jahren löst, weiß noch niemand so genau. | |||
Die zweite Säule ist jünger, aber heute ebenfalls Pflicht: Jedem, der arbeitet, wird ein bestimmter Betrag von seinem Lohn abgezogen und in eine Pensionskasse gelegt. Das Geld bleibt dort liegen und soll möglichst viel Zins bringen. Im Pensionsalter bekommt er dann monatlich einen Rentenbetrag ausbezahlt. | |||
Die dritte Säule ist freiwillig. Es ist ein besonderes Sparkonto, das etwas mehr Zins trägt als ein übliches. Daraus entsteht dann keine Rente. Der Rentner lässt sich den gesamten Sparbetrag ausbezahlen, wenn er das Rentenalter erreicht hat. | |||
==Wie ist die Altersvorsorge in Deutschland?== | |||
==Wie ist die Altersvorsorge in Österreich?== | |||
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Version vom 13. März 2019, 12:01 Uhr
Zur Altersvorsorge gehört alles, was man unternimmt, um im Ruhestand leben zu können. Es geht also die Zeit im Leben, in der man keiner Arbeit mehr nachgeht und nichts mehr verdient. Dafür muss man schon lange vorher vorsorgen.
Die Altersvorsorge ist also eine besondere Versicherung. Die meisten Menschen erreichen einmal ein Alter, in dem sie nicht mehr arbeiten. Nach dem Gesetz ist das bei uns mit 65 Jahren oder kurz davor. Früher sorgten jeweils die Kinder für ihre Eltern, heute gibt es das noch in ärmeren Ländern oder in Entwicklungsländern.
In die Altersversicherung muss man recht viel einzahlen. Was man im Alter bekommt, nennt man „Pension“, „Rente“ oder „Ruhegehalt“. Wer viel einbezahlt hat, bekommt auch viel ausbezahlt. Wer früh stirbt, hat Pech gehabt und verliert sein Geld. Wer lange lebt, bekommt jedoch weiterhin eine Rente. In der Schweiz liegt die Grenze zwischen Glück und Pech bei etwa 87 Jahren.
In vielen Ländern muss man heute eine Altersvorsorge haben, damit nicht die Gemeinde für alte, arme Menschen bezahlen muss. Meist werden die Beiträge gleich am Lohn abgezogen. Man kann aber auch noch eine zusätzliche, private Versicherung abschließen.
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Systeme: Beim ersten System werden die Beiträge in einer Kasse gesammelt und gleich darauf an die Rentner verteilt. Das nennt man „Umlageverfahren“, weil das Geld nicht gesammelt, sondern gleich weiterverteilt, also umgelegt wird.
Beim zweiten System müssen die Betreiber die Betreiber der Rentenkasse das Geld der jungen Menschen behalten, bis sie alt sind und die Rente ausbezahlt wird. In dieser Zeit sollte das Geld auf der Bank einen möglichst hohen Ertrag abwerfen. Das ist jeweils schwierig, wenn es der Wirtschaft schlecht geht.
Das dritte System sind private Ersparnisse. Die kann man auf einer Bank anlegen oder damit zum Beispiel ein Haus kaufen. So erspart man sich die teure Miete. Beim Tod erben die Nachkommen das Vermögen. Diese drei Systeme werden meistens in einer Kombination angewendet.
Wie ist die Altersvorsorge in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es alle drei Systeme nebeneinander. Man nennt es deshalb das „3-Säulen-Prinzip“. Die erste Säule: Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gründete der Staat die Alters- und Hinterlassen-Versicherung, abgekürzt AHV. Das ist ein Umlageverfahren. Weil die Anzahl an jungen Menschen immer zunahm, mussten diese eher wenig in die Kasse einzahlen. Die alten Menschen bekamen eine hohe Auszahlung. Heute ist das schwierig, weil immer weniger Kinder zur Welt kommen. Das ist heute nicht mehr so. Deshalb müssen immer weniger Junge für immer mehr Alte bezahlen. Wie man das Problem in einigen Jahren löst, weiß noch niemand so genau.
Die zweite Säule ist jünger, aber heute ebenfalls Pflicht: Jedem, der arbeitet, wird ein bestimmter Betrag von seinem Lohn abgezogen und in eine Pensionskasse gelegt. Das Geld bleibt dort liegen und soll möglichst viel Zins bringen. Im Pensionsalter bekommt er dann monatlich einen Rentenbetrag ausbezahlt.
Die dritte Säule ist freiwillig. Es ist ein besonderes Sparkonto, das etwas mehr Zins trägt als ein übliches. Daraus entsteht dann keine Rente. Der Rentner lässt sich den gesamten Sparbetrag ausbezahlen, wenn er das Rentenalter erreicht hat.
Wie ist die Altersvorsorge in Deutschland?
Wie ist die Altersvorsorge in Österreich?