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Im Jahr 1950 hat sich der Europarat eine Liste ausgedacht: Auf der Liste steht, worauf Menschen ein [[Recht]] haben. Die Liste heißt „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. „Konvention“ ist ein Wort für Absprache oder [[Vertrag]]. Unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz haben versprochen, dass sie sich an die Konvention halten. | Im Jahr 1950 hat sich der Europarat eine Liste ausgedacht: Auf der Liste steht, worauf Menschen ein [[Recht]] haben. Die Liste heißt „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. „Konvention“ ist ein Wort für Absprache oder [[Vertrag]]. Unter anderem [[Deutschland]], [[Österreich]] und die [[Schweiz]] haben versprochen, dass sie sich an die Konvention halten. | ||
In der Konvention steht zum Beispiel, dass es keine Folter und keine Sklaverei geben darf. Menschen dürfen außerdem ihre Meinung sagen, ihre Religion ausüben oder auch die Religion wechseln. Ein weiteres Beispiel: Wenn jemand angeklagt wird vor Gericht, dann muss das Verfahren fair sein. Wer beschuldigt wird, gilt immer noch als unschuldig, solange nicht die Schuld bewiesen ist. | In der Konvention steht zum Beispiel, dass es keine Folter und keine [[Sklave|Sklaverei]] geben darf. Menschen dürfen außerdem ihre Meinung sagen, ihre [[Religion]] ausüben oder auch die Religion wechseln. Ein weiteres Beispiel: Wenn jemand angeklagt wird vor [[Gericht]], dann muss das Verfahren fair sein. Wer beschuldigt wird, gilt immer noch als unschuldig, solange nicht die Schuld bewiesen ist. | ||
Wenn jemand meint, dass ein Staat sich nicht daran hält, dann kann er sich beschweren. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. | Wenn jemand meint, dass ein Staat sich nicht daran hält, dann kann er sich beschweren. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie der Europarat hat er seinen Sitz in Straßburg, einer Stadt in [[Frankreich]]. Wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein Staat sich falsch verhalten hat, dann muss der Staat eine Entschädigung zahlen. | ||
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File:Euoroparat Strassburg (12186937536).jpg|Der Politiker Sebastian Kurz spricht im Plenum. | File:Euoroparat Strassburg (12186937536).jpg|Der österreichische Politiker Sebastian Kurz spricht im Plenum. | ||
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Version vom 16. Mai 2018, 15:55 Uhr
Der Europarat ist ein Verein von Staaten in Europa. Er wurde im Jahr 1949 gegründet. Dieser Verein kümmert sich um Demokratie und die Menschenrechte. Wenn ein Mitgliedsstaat etwas gegen diese Rechte verstößt, dann beschwert sich darüber der Europarat.
In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wollten einige Staaten dafür sorgen, dass sie mehr gemeinsam machen. Der Europarat war ein erster Schritt. Er hat eine Art Parlament, dort sitzen einige Leute, die schon in ihrem eigenen Staat Parlamentsmitglied sind. Daneben gibt es einen Rat von Ministern. Das sind die Außenminister der Mitgliedsstaaten.
Als der Europarat gegründet wurde, wurden diejenigen Staaten in Europa Mitglied, die eine Demokratie waren. Die Politiker dieser Staaten wurden frei von ihren Völkern gewählt. Nach und nach wurden immer mehr Staaten demokratisch, und sie konnten sich dem Europarat anschließen.
Einige Staaten wollten aber noch mehr zusammenarbeiten, vor allem, wenn es um die Wirtschaft geht. Andere Staaten waren dagegen. Darum wurden andere Staatenvereine gegründet. Daraus entwickelte sich schließlich die Europäische Union. Europarat und Europäische Union sind also verschiedene Vereine.
Was tut der Europarat für die Menschenrechte?
Im Jahr 1950 hat sich der Europarat eine Liste ausgedacht: Auf der Liste steht, worauf Menschen ein Recht haben. Die Liste heißt „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. „Konvention“ ist ein Wort für Absprache oder Vertrag. Unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz haben versprochen, dass sie sich an die Konvention halten.
In der Konvention steht zum Beispiel, dass es keine Folter und keine Sklaverei geben darf. Menschen dürfen außerdem ihre Meinung sagen, ihre Religion ausüben oder auch die Religion wechseln. Ein weiteres Beispiel: Wenn jemand angeklagt wird vor Gericht, dann muss das Verfahren fair sein. Wer beschuldigt wird, gilt immer noch als unschuldig, solange nicht die Schuld bewiesen ist.
Wenn jemand meint, dass ein Staat sich nicht daran hält, dann kann er sich beschweren. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie der Europarat hat er seinen Sitz in Straßburg, einer Stadt in Frankreich. Wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein Staat sich falsch verhalten hat, dann muss der Staat eine Entschädigung zahlen.
- Strasbourg Europarat Denkmal.JPG
Statue für die Menschenrechte