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Diskussion:Gewaltenteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 19. April 2021, 20:51 Uhr

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Die Frage nach der Verschiebung kommt wohl zu früh. So, wie der Entwurf jetzt aussieht, richtet er sich mE eher an Erwachsene. Unser Zielpublikum kennt den Ausdruck "Gewalt" aus der Schule. Dort ist Gewalt verpönt. Sowohl der Lehrer als auch der Schulsozialarbeiter schärfen einem das regelmäßig ein. Es steht so auch in der Hausordnung.
Hier geht es um die Gewalt "im Denken über die Politik". Das verwirrt den Schüler total. Wer im zweiten Satz dem Link zur Gewalt folgt, findet "Gewalt bedeutet, Kraft auf eine Sache oder einen Menschen auszuüben. Die Sache kann davon kaputt gehen. Der Mensch wird verletzt oder stirbt sogar." Da ist die Verwirrung total. Man müsste schon sehr viel weiterlesen, um sich Klarheit zu verschaffen. Welche drei Gewalten hier bei der Gewaltenteilung gemeint sind, steht erst im 9. Absatz. Man müsste das anders aufziehen und früh schon hierher verlinken. Dort steht denn auch "Die Gewaltentrennung bedeutet, das Parlament, Regierung und Gericht unabhängig voneinander arbeiten können. Sie dürfen sich also nicht dreinreden. Wenn das Gericht beispielsweise feststellt, dass ein Gesetz der Verfassung widerspricht, dann muss das Parlament das Gesetz ändern." Da ist eigentlich schon alles erklärt, aber es beginnt ganz anders, auf eine verständliche Art und Weise. So gesehen frage ich mich sogar, ob eine WL von "Gewaltenteilung" dorthin nicht ausgereicht hätte. Sorry, ich habe mich auch nicht gegen das Lemma gewehrt, aber oft merkt man das eben erst, wenn man vor dem Schreiben abcheckt, was denn in den verwandten Themen schon steht. Beat Rüst (Diskussion) 15:24, 27. Mär. 2021 (CET)

Okay, so müsste aber vor allem das Wort Gewalt besser erklärt werden. - Parlament, Regierung und Gericht *sollen* "sich dreinreden", das ist ja Teil der Gewaltenteilung. Da müsste Staat also noch korrigiert werden. Ziko van Dijk (Diskussion) 20:08, 28. Mär. 2021 (CEST)

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