Klexikon.de ist die Wikipedia für Kinder, auf MiniKlexikon.de sogar in leichter Sprache

Diskussion:Verein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
 
Zeile 2: Zeile 2:


Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)
Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)
::Hab das mit CH kurz erwähnt [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)
== Verschieben? ==
Ja [[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)

Version vom 7. Januar 2019, 11:20 Uhr

Verschiedenheit in den Ländern

Der Entwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf das deutsche Recht. In der Schweiz zum Beispiel gibt es keine eingeschriebenen Vereine. Es müsste gelingen, in einem ersten Teil das Übergreifende darzustellen und dann evtl. auf spezifische Ländereigenheiten einzugehen. Beat Rüst (Diskussion) 20:26, 1. Jan. 2019 (CET)

Hab das mit CH kurz erwähnt Felix Heinimann (Diskussion) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)

Verschieben?

Ja Felix Heinimann (Diskussion) 12:20, 7. Jan. 2019 (CET)