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Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob ein neuer Betreuer eingestellt wird oder nicht. | Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob ein neuer Betreuer eingestellt wird oder nicht. | ||
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Version vom 19. Oktober 2017, 03:37 Uhr
Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem zum Schutz der Kinder. Sie sollen vor Gewalt geschützt werden. Außerdem sollen Kinder auf eine geeignete Weise mitbestimmen können. Der 20. November ist der Tag der Kinderrechte, oder auch Weltkindertag. In Deutschland gibt es auch den 1. Juni als Tag des Kindes und den 20. September als Kindertag.
Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung über Kinderrechte, die von den meisten Ländern angenommen wurde. Sie heißt Kinderrechtskonvention und kommt von den Vereinten Nationen. Dadurch sollen Kinder diese Rechte haben, bis sie 18 Jahre alt sind. In den Ländern sollen die Gesetze die Kinderrechte beachten.
Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wie alt sie sind, woher sie kommen oder ob sie Mädchen oder Junge sind. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu holen. Das nennt man auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Schutz bedeutet, dass niemand über den Körper eines anderen Menschen bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind anfassen, wenn das Kind es nicht möchte.
Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, wo die Kinder mitentscheiden können, ob ein neuer Betreuer eingestellt wird oder nicht.
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