Kinderrechte

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Eine Demonstration für Kinderrechte in Wien, Österreich.

Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem zum Schutz der Kinder da. Sie sollen vor Gewalt geschützt werden. Außerdem sollen Kinder auf eine geeignete Weise mitbestimmen können.

Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung über Kinderrechte, die von den meisten Ländern der Welt angenommen wurde. Sie heißt Kinderrechtskonvention und kommt von den Vereinten Nationen. Dadurch sollen Kinder diese Rechte haben, bis sie 18 Jahre alt und erwachsen sind. In den Ländern sollen die Gesetze die Kinderrechte beachten.

Die Vereinten Nationen feiern den 20. November als Tag der Kinderrechte oder auch als Weltkindertag. In Deutschland, Österreich und anderen Ländern gibt es zusätzlich auch den 1. Juni als Internationalen Kindertag und den 20. September als Weltkindertag.

Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wie alt sie sind, woher sie kommen oder ob sie Mädchen oder Junge sind. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu holen. Das nennt man auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Schutz bedeutet, dass niemand über den Körper eines anderen Menschen bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind anfassen, wenn das Kind es nicht möchte.

Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, Kitas oder Schulen, wo die Kinder mitentscheiden können, wie ein neuer Spielplatz gestaltet werden soll. Wichtige Grundrechte von Kindern sind außerdem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung und Ausbildung oder das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.




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