Leibeigenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Leibeigenschaft | Die Leibeigenschaft ist ein zentraler Bestandteil des [[Feudalismus]]. Ein Leibeigener war ein [[Landwirt|Bauer]], der einem [[Herzog]], [[Graf]]en oder anderen [[Adel]]igen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte. Der Leibeigne durfte auch nicht einfach wegziehen, sondern war verpflichtet auf dem Land des Herren zu bleiben. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte. | ||
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Version vom 9. September 2025, 13:12 Uhr
Die Leibeigenschaft ist ein zentraler Bestandteil des Feudalismus. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Herzog, Grafen oder anderen Adeligen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte. Der Leibeigne durfte auch nicht einfach wegziehen, sondern war verpflichtet auf dem Land des Herren zu bleiben. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.
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