Leibeigenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom [[Mittelalter]] bis in die [[Neuzeit]] hinein. Sie ist ein Teil des [[Feudalismus]]. Ein Leibeigener war ein [[Landwirt|Bauer]], der einem [[Herzog]], [[Graf]]en oder anderen [[Adel]]igen treu ergeben war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte. Der Leibeigne war verpflichtet auf dem Land zu bleiben. Er durfte also nicht einfach wegziehen. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.
Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom [[Mittelalter]] bis in die [[Neuzeit]] hinein. Sie ist ein Teil des [[Feudalismus]]. Ein Leibeigener war ein [[Landwirt|Bauer]], der einem [[Herzog]], [[Graf]]en oder anderen [[Adel]]igen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte. Der Leibeigne war verpflichtet auf dem Land zu bleiben. Er durfte also nicht einfach wegziehen. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.


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Version vom 9. September 2025, 13:09 Uhr

Die Leibeigenschaft gab es bei uns vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Sie ist ein Teil des Feudalismus. Ein Leibeigener war ein Bauer, der einem Herzog, Grafen oder anderen Adeligen Untertan war und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschaftete. Den Großteil der Ernte musste er dem Herren abgeben und durfte meist nur so viel selber behalten, dass er sich selbst versorgen konnte. Der Leibeigne war verpflichtet auf dem Land zu bleiben. Er durfte also nicht einfach wegziehen. Auch Heiraten durfte er nur, wenn der Herr es ihm erlaubt hatte.



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