Leibeigenschaft

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Ein Gemälde von Vincent van Gogh: Leibeigene pflanzen Kartoffeln an

Leibeigenschaft bedeutet, dass ein Mensch nicht über seinen eigenen Leib, also seinen Körper, bestimmen konnte. Ein Leibeigener unterstand also einem anderen Menschen, der sein Herr war. Leibeigenschaft gab es zur Zeit des Feudalismus. Das war die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters und der frühen Neuzeit.

In dieser Zeit herrschte die Ständeordnung. Oben stand der König, dann kam der Klerus, also die Leute der Kirche und als drittes die freien Bauern und Städter. Die Leibeigenen standen noch weiter unten. Man nannte sie auch den „Vierten Stand“.

Leibeigene waren normalerweise Bauern, die einem Adeligen Untertan waren und für ihn ein Stück seines Landes bewirtschafteten. Sie wurden dafür nicht bezahlt, durften aber auf dem Land leben. Den Großteil der Ernte mussten sie dem Herrn abgeben und durften meist kaum mehr selber behalten, als dass sie sich selbst und ihre Familien versorgen konnten. Leibeigene durften auch nicht einfach wegziehen, sondern sie waren an ihren Herrn und sein Land gebunden. Auch heiraten durften sie nur, wenn der Herr es ihnen erlaubt hatte. Als Gegenleistung musste der Herr sich um seine Leibeigenen kümmern. Außerdem boten die Herren ihren Leibeigenen Schutz.

Wie unterschied sich Leibeigenschaft von Sklaverei?

Ein Sklave konnte seinen Tagesablauf und seine Arbeit nicht selbst bestimmen. Alles wurde ihm befohlen. Was er erarbeitete, zum Beispiel Kaffee oder Zuckerrohr, gehört seinem Herrn. Der gibt seinem Sklaven so viel, wie dieser zum Leben brauchte.

Ein Leibeigener war an sein Land gebunden. Dort hatte er große Freiheit darin, wie er es bewirtschaftete. Die Produkte gehörten zuerst einmal dem Leibeigenen. Davon musste er dem Grundherrn abgeben, so viel dieser wollte. Wenn nun ein Leibeigener sehr geschickt arbeitete und große Erträge erwirtschaftete, war es möglich, dass ihm sein Herr auch mehr davon überließ. Denn schließlich profitierte auch der Grundbesitzer davon, wenn seine Leibeigenen keine faulen Kerle waren.

Wie endete die Leibeigenschaft?

Ein Gemälde von 1787: Bauern feiern das Ende der Leibeigenschaft im Königreich Frankreich.

Wer als Leibeigener sehr gut arbeitete und so viel beiseite legte, wie er konnte, schaffte es vielleicht, dass er sich eines Tages freikaufen konnte. Das gelang nur wenigen, die zudem einen gütigen Herrn hatten.

Auch die Flucht in die Stadt war eine Möglichkeit. Wem es gelang, ein Jahr und einen Tag lang in einer Stadt zu leben und sich dort mit erlaubter Arbeit durchzuschlagen, konnte von seinem ehemaligen Herrn nicht mehr zurückgeholt werden. Daher kommt der Spruch „Stadtluft macht frei“.

Etwa zur Zeit der Reformation, also im 16. Jahrhundert, taten sich viele Bauern zusammen und wollten ihre Freiheit durch einen Krieg erringen. Das waren die Bauernkriege. Meistens wurden sie brutal und vollständig niedergeschlagen. Nur selten führten sie zum Erfolg.

Im Kanton Zürich wurde die Leibeigenschaft im Jahr 1525 während des Bauernkrieges aufgehoben. Weitere Kantone folgten. In der ganzen Schweiz erfolgte das Ende mit dem Einmarsch von Napoleons Armee im Jahr 1798.

In Preußen war es im Jahr 1807 so weit, ein Jahr später auch in Bayern. Das endgültige Ende der Leibeigenschaft brachte die Märzrevolution von 1848.

In Österreich wurde die Leibeigenschaft in den Jahren 1781 und 1782 durch den Kaiser Joseph den Zweiten aufgeweicht. Die eigentliche Bauernbefreiung geschah nach der Revolution von 1848.

Zu dieser Zeit, also im 19. Jahrhundert begann die Industrielle Revolution. In dieser Zeit wurden viele Bauern zu Fabrikarbeitern. Nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land entstanden viele Fabriken. Wichtig waren dann nicht mehr die Adeligen, sondern reiche Fabrikbesitzer mit vielen Angestellten. Der Kapitalismus löste dabei den Feudalismus als Wirtschaftsordnung ab.




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