Diskussion:Mord
Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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- Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
- Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET)
- Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... Beat Rüst (Diskussion) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET)
- Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. Beat Rüst (Diskussion) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET)