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Eltern

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
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Eine Statue in Bratislava in der Slowakei: Eltern mit Kind

Eltern sind Menschen, die Kinder haben. Das Wort stammt von der Steigerungsform „älter“ des Wortes „alt“. Es gibt das Wort eigentlich nur als Mehrzahl. Wenn man Vater oder Mutter meint, sagt man Elternteil. Manche Fachleute sagen dazu kürzer „Elter“.

Menschen können auf verschiedene Weise Eltern sein. Sie sind die biologischen oder leiblichen Eltern eines Kindes, wenn sie das Kind geboren oder gezeugt haben. Bei der biologischen Abstammung geht es also um die Fortpflanzung. Kinder haben ihre Gene von den Elternn, das Erbgut, nach dem sie sich entwickelt haben. So können Kinder von ihren Eltern auch Erbkrankheiten mitbekommen haben.

Elternschaft gibt es außerdem im Bereich des Rechts. Für den Staat und die Gerichte ist es wichtig, wer als Eltern eines Kindes gilt. Eltern haben nämlich Rechte: Sie dürfen zum Beispiel bestimmen, welche Schule das Kind besucht und überhaupt, wie es erzogen werden soll. Meist sind die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern. Ein Kind kann jedoch auch adoptiert sein.

Eltern sein heißt aber nicht zuletzt, dass man sich wirklich um das Kind kümmert. Das ist die „soziale“ Elternschaft. Für das Kind ist es dann nicht unbedingt so wichtig, ob die Eltern leiblich oder rechtlich die Eltern sind. Stiefkinder haben zum Beispiel einen Stiefvater, der mit ihrer Mutter zusammenlebt.