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Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- [[Benutzer:Jan Tietje|Jan Tietje]] ([[Benutzer Diskussion:Jan Tietje|Diskussion]]) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)
Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- [[Benutzer:Jan Tietje|Jan Tietje]] ([[Benutzer Diskussion:Jan Tietje|Diskussion]]) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)
: Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --[[Benutzer:Astrid Mayer-Wiese|Astrid Mayer-Wiese]] ([[Benutzer Diskussion:Astrid Mayer-Wiese|Diskussion]]) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST)

Version vom 9. Juni 2015, 18:35 Uhr

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Unerlaubtes Herunterladen

Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- Jan Tietje (Diskussion) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)

Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST)