Ausgangssperre
Während einer Ausgangssperre müssen Menschen zuhause bleiben. Eine Regierung kann zum Beispiel eine solche Ausgangssperre beschließen. Wer sich nicht daran hält, kann bestraft werden. Meistens geschieht das zu Zeiten von Krieg, Revolutionen oder der Gefahr eines Umsturzes.
Eine Ausgangssperre kann entweder den ganzen Tag lang gelten oder nur zu bestimmten Tageszeiten. Häufig gelten Ausgangssperren nur in der Nacht. Man darf dann zum Beispiel zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens am Tag danach nicht aus der Wohnung.
Eine Ausgangssperre nennt man auch Ausgehverbot. Wenn nur eine bestimmte Person zuhause bleiben muss, dann spricht man eher von Hausarrest. Ein Hausarrest kann eine Strafe sein oder dabei helfen, dass die Person keine schlimmen Dinge tut.
Normalerweise darf die Regierung oder die Armee den Leuten nicht befehlen, zuhause zu bleiben. Zumindest in einem freien Land haben die Menschen Rechte. Sie dürfen ihr Haus verlassen und irgendwo hingegen, wann immer sie wollen. Das nennt man Freizügigkeit.
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben manche Länder eine Ausgangssperre bestimmt. Damit sollte verhindert werden, dass sich Menschen gegenseitig besuchen und dann vielleicht anstecken. Aber genau genommen waren dies keine Ausgangssperren, sondern Ausgangsbeschränkungen. Bei uns zum Beispiel war es immer erlaubt, Lebensmittel oder Medikamente einzukaufen. Auch an die Arbeitsstelle oder in die Schule durfte man gehen, sofern nicht die ganze Schule geschlossen war. Auch Gassi-Gehen mit dem Hund war erlaubt, oft auch etwas Sport.
Die Polizei kontrolliert die Ausgangssperren oder -Beschränkungen. Manchmal kann dafür auch die Armee eingesetzt werden. In manchen Ländern musste man vor dem Verlassen auf einem Formular eintragen, was man unternehmen wollte und von wann bis wann.
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