Staatsoberhaupt

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Barack Obama (links) auf Staatsbesuch in Berlin. Der amerikanische Präsident war Gast von Bundeskanzlerin Angela Merkel, hier vor dem Brandenburger Tor

Das Staatsoberhaupt ist ein Mann oder eine Frau und vertritt einen Staat. Man sagt auch, dass das Staatsoberhaupt den Staat „verkörpert“ und dass es den Staat „repräsentiert“. Wenn im eigenen Land ein wichtiges Ereignis ist, lädt man gern das Staatsoberhaupt ein. Ein Staatsoberhaupt vertritt manchmal sein eigenes Land in einem anderen Land, das nennt man dann einen Staatsbesuch.

Was ein Staatsoberhaupt tun darf oder soll, hängt vom einzelnen Staat ab. In manchen Staaten repräsentiert es nur, in anderen Staaten darf es über viele wichtige Dinge entscheiden. Das Staatsoberhaupt ernennt die Regierung und unterschreibt Gesetze, damit sie in Kraft treten können. Die eigentliche Entscheidung über die Regierung oder Gesetze trifft aber oft jemand anders, meistens das Parlament. In manchen Staaten ist das Staatsoberhaupt gleichzeitig Mitglied in der Regierung.

Manche Staatsoberhäupter werden vom Parlament gewählt, andere direkt vom Volk, andere haben sich mit Gewalt selbst zum Staatsoberhaupt gemacht. Das Staatsoberhaupt Deutschlands, der Bundespräsident, wird durch wenige Volksvertreter bestimmt. In Österreich wählt das ganze Volk den Bundespräsidenten. Die Schweiz hat gar kein Staatsoberhaupt: Der Schweizer Bundespräsident ist ein Regierungsmitglied wie die sechs übrigen Bundesräte und wird vom Parlament nur für ein Jahr in dieses Amt gewählt.

Früher waren die meisten Staatsoberhäupter Monarchen, also Kaiser, Könige, Fürsten oder Herzöge. Wer Monarch wurde, blieb das normalerweise bis an das Ende seines Lebens. Es gibt heute Monarchen mit viel oder wenig Macht. Außer den Monarchen gibt es auch Präsidenten. Sie werden für eine bestimmte Zeit gewählt. Manche Präsidenten sind allerdings so mächtig, dass sie sehr lange Staatsoberhaupt bleiben.




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