Graf

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Rudolf der Erste war Graf von Habsburg, als er zum König des Heiligen Römischen Reiches gewählt wurde.

Graf ist ein Titel für einen Adeligen. Eine Frau mit diesem Titel oder die Ehefrau eines Grafen wird Gräfin genannt. Die Ländereien, über die ein Graf bestimmt, nennt man eine Grafschaft. Die Grafen stehen in der Rangordnung des Adels über den Rittern und Baronen, jedoch unter den Herzögen.

Das Wort Graf kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet soviel wie „Schreiber“. Im Fränkischen Reich waren die Grafen Beamte aus wohlhabenden, gebildeten Familien, die vom König damit beauftragt wurden, Teile seines Reiches zu verwalten. Sie kümmerten sich dort zum Beispiel um die Steuern und andere Tätigkeiten, bei denen viel geschrieben wird. Im späteren Mittelalter wurde daraus ein Adelstitel. Die Grafen waren dann nicht mehr nur noch Verwalter, sondern Herrscher über ein bestimmtes Stück Land.

Im Heiligen Römischen Reich gab es unterschiedliche Arten von Grafen. Ein Markgraf wurde beispielsweise so genannt, wenn er über ein Grenzgebiet des Reiches herrschte. Bekannt waren unter anderem die Markgrafen von Brandenburg. Manche Grafen waren sehr bedeutend und unterstanden direkt dem Kaiser, kleinere Grafen hatten noch einen Herzog oder einen mächtigeren Grafen als direkten Chef. In Großbritannien wird ein Graf als „Earl“ bezeichnet.

Nach dem Ersten Weltkrieg verloren die Grafen bei uns ihre Vorrechte. Es gibt zwar immer noch Menschen in Deutschland und Österreich, die den Titel Graf in ihrem Namen tragen. Rechtlich ist das jedoch bloß ein Teil ihres Nachnamens. Bekannt sind auch die Grafen Bernadotte, denen heute die Insel Mainau im Bodensee gehört.




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