Benutzer Diskussion:Tim Herb/Gemeinfreiheit
Vielleicht besser als anderes Lemma?
Ich weiß, dass die Gemeinfreiheit in der Wunschliste steht, aber ich befürchte, dass diesen Begriff wohl kaum einer nachschlagen wird (zählt nicht mal zu meinem aktiven Sprachschatz und Kinder kennen das sicher nicht). Es steht aber auch der Begriff "Urheberrecht" in der Wunschliste (der noch nicht erstellt wurde). Ich würde vorschlagen, beide Artikel zusammenzuführen und unter Urheberrecht zu fassen. Dieser Begriff taucht in der Welt der Kinder vermutlich eher mal auf als die Gemeinfreiheit: das Urheberrecht ist z.B. interessant bei der Verwendung von Musik in YouTube-Videos (das könnte man ggf. im Artikel als Beispiel erwähnen?).
Diesen Artikel müsste man dann entsprechend anpassen und zu Urheberrecht verschieben und Gemeinfreiheit könnte man dann dorthin weiterleiten. Was hieltet ihr davon? Thomas Wickert (Diskussion) 23:29, 24. Jan. 2018 (CET)
- Ich bin auch dieser Meinung. Oft muss man die Mutter beschreiben, bevor die Tochter drankommt. Und oft braucht die Tochter kein eigenes Lemma, wie hier. Den Begriff "Gemeinfreiheit" habe ich in der Volksschule noch nie gehört. Urheberrecht ist aber schon dann und wann ein Thema, beispielsweise bei Autorenlesungen. (Das ist so eine Schwäche, die da und dort in unserer Artikelwunschliste auftaucht...) Beat Rüst (Diskussion) 11:45, 25. Jan. 2018 (CET)
- Der Artikel Urheberrecht ist allerdings bereits seit 2015 vorhanden. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, ihn entsprechend ausbauen anstatt über die Gemeinfreiheit zu schreiben. Dann wäre die WL eine gute Lösung und der Begriff müsste auch nicht mehr auf der Wunschliste stehen. --Patrick Kenel (Diskussion) 13:44, 25. Jan. 2018 (CET)
- Das habe ich gar nicht gesehen. Ich würde über den letzten Absatz den Titel "Kann ein Urheberrecht auch wegfallen?" setzen und dann einen zweien Absatz dazu über die freiwillige Erklärung eines Dings als gemeinfrei. Dann noch die WL - fertig. Beat Rüst (Diskussion) 14:38, 25. Jan. 2018 (CET)
- Habe gerade erst mal nur einen Satz zum Begriff "gemeinfrei" im Urheberrecht-Artikel hinzugefügt. Diesen Entwurf samt Diskussion würde ich daher löschen. Michael Schulte (Diskussion) 22:58, 2. Feb. 2018 (CET)
- Das habe ich gar nicht gesehen. Ich würde über den letzten Absatz den Titel "Kann ein Urheberrecht auch wegfallen?" setzen und dann einen zweien Absatz dazu über die freiwillige Erklärung eines Dings als gemeinfrei. Dann noch die WL - fertig. Beat Rüst (Diskussion) 14:38, 25. Jan. 2018 (CET)
- Der Artikel Urheberrecht ist allerdings bereits seit 2015 vorhanden. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, ihn entsprechend ausbauen anstatt über die Gemeinfreiheit zu schreiben. Dann wäre die WL eine gute Lösung und der Begriff müsste auch nicht mehr auf der Wunschliste stehen. --Patrick Kenel (Diskussion) 13:44, 25. Jan. 2018 (CET)
Wie geht's nun weiter?
Der Artikel "bewegt" sich nun seit einer Woche nicht mehr, das ist schade. Vielleicht würde Tim als Urheber gerne selbst seinen Artikel in den zum Urheberrecht integrieren, dann könnte man das Lemma Gemeinfreiheit dorthin weiterleiten. Thomas Wickert (Diskussion) 23:03, 30. Jan. 2018 (CET)
- Der Entwurf ist ja eigentlich gar nicht notwendig, das Thema wird unter Urheberrecht schon ausreichend beleuchtet, ich werde jetzt eine Weiterleitung zum Urheberrecht einrichten. Michael Schulte (Diskussion) 22:59, 2. Feb. 2018 (CET)