Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland. Die über 600 Mitglieder nennt man auch Abgeordnete. Die Deutschen wählen ihre Abgeordneten normalerweise alle vier Jahre. Die Abgeordneten sind Politiker und gehören verschiedenen Parteien an. Die Abgeordneten einer Partei formen gemeinsam eine Fraktion im Bundestag. Dank so einer Gruppe können sie besser zusammenarbeiten.
Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist es, Gesetze zu machen. Oft entscheidet der Bundesrat über Gesetze mit. Der Bundestag entscheidet auch, wieviel Geld der Staat jedes Jahr ausgeben darf. Das nennt man den „Haushalt“. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler.
Deutschland war noch bis zum Jahr 1990 in zwei Staaten geteilt. Damals trafen die Abgeordneten sich in Bonn. Seit dem Jahr ist das deutsche Parlament wieder in Berlin. Sein Gebäude heißt „Reichstag“.
In den deutschen Bundesländern gibt es übrigens auch Parlamente. Die meisten heißen „Landtag“. In Österreich und in der Schweiz heißt das Parlament „Nationalrat“.
Was gab es vor dem Bundestag?
Im 19. Jahrhundert, also etwa den Jahren nach 1800, lebten die Deutschen noch in vielen Staaten. Der Deutsche Bund war ein Verein für diese Staaten. Dieser Verein hatte nur ein einziges Organ, das die Entscheidungen getroffen hat. Es hieß Bundesversammlung oder Bundestag. Dort trafen sich die Vertreter der einzelnen Staaten. Das erinnert mehr an den Bundesrat von heute.
Im Jahr 1867 entstand der heutige deutsche Staat. Er hieß Norddeutscher Bund, aber der Name des Parlaments war „Reichstag“. Dieser Name kam daher, dass man schon etwa zwanzig Jahre vorher einen deutschen Bundesstaat gegründet hat. Er hieß Deutsches Reich, bestand aber nur kurz. Der Norddeutsche Bund hieß seit dem Jahr 1871 Deutsches Reich, das Parlament behielt seinen alten Namen.
Der Reichstag von damals entschied über Gesetze, wie heute der Bundestag. Er hat allerdings nicht bestimmt, wer in der Regierung sitzen darf. Den Reichstag gab es noch nach dem Jahr 1918, also in der Weimarer Republik. Dort war er sogar noch wichtiger als vorher.
Wo trifft sich der Bundestag?
Der Bundestag hatte sein Gebäude zuerst in Bonn, seit 1949. Es hieß Bundeshaus, war aber schon älter: Vorher wurden dort Lehrer ausgebildet. Danach baute man für den Bundestag ein neues Gebäude. Als es fertig war, war Deutschland allerdings schon wiedervereinigt. Der Bundestag hatte beschlossen, dass Berlin die deutsche Hauptstadt sein soll. Darum tagte Bundestag nur noch einige Jahre lang im neuen Gebäude in Bonn.
Im Jahr 1999 zog die Politik von Bonn nach Berlin. Der Bundestag trifft sich seitdem wieder im Reichstag. So nennt man immer noch das Gebäude, in dem sich früher der Reichstag getroffen hatte.
Das Gebäude steht mitten in Berlin. Gebaut worden war es im Jahr 1894, und der Architekt hieß Paul Wallot. Es stand ein wenig am Rande der Altstadt, dort, wo der Tiergarten anfing. Das Brandenburger Tor liegt ganz in der Nähe. Als Deutschland geteilt war, stand das Reichstagsgebäude direkt an der Berliner Mauer.
Wie wird man Mitglied des Bundestages?
Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Menschen. Je nachdem, wie die Wahl ausgeht, sind es einige mehr. Man nennt diese Menschen Abgeordnete oder Mitglied des Bundestags, mit der Abkürzung MdB. Die MdBs werden vom Volk gewählt, darum sagt man auch Volksvertreter.
Gewählt kann man nur werden, wenn man Deutscher oder Deutsche ist, also kein Ausländer. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf man nicht gleichzeitig Bundespräsident sein, Mitglied des Bundesrats sein oder bestimmte andere Ämter haben. Wer gewählt werden will, ist zunächst Kandidat.
Normalerweise sind die Kandidaten Mitglieder einer Partei. Ansonsten hätten sie kaum eine Chance. Die Parteien machen Werbung für ihre Kandidaten und stellen sie dem Volk vor. Wenn die Kandidaten gewählt sind, sitzen sie im Bundestag in Gruppen zusammen, den Fraktionen. Eine Fraktion besteht aus denjenigen Abgeordneten, die Mitglied in derselben Partei sind.
Was macht der Bundestag?
Der Bundestag ist vor allem dazu da, dass es Gesetze gibt. In den Gesetzen wird festgestellt, was die Menschen in Deutschland tun dürfen oder nicht, und was der Staat tun soll. Vorschläge für neue Gesetze können von den Abgeordneten kommen. Häufig schlägt aber die Regierung ein neues Gesetz vor, oder der Bundesrat.
Die Abgeordneten reden meist sehr lange über Gesetzesvorschläge. Wer etwas gegen den Vorschlag hat, soll die Gelegenheit haben, was dazu zu sagen. Am Ende wird abgestimmt: Der Vorschlag wird nur Gesetz, wenn mindestens ein MdB mehr dafür ist als Abgeordnete dagegen sind. Für manche Gesetze gibt es noch bestimmte Regeln.
Der Bundestag sorgt dafür, dass Deutschland eine Regierung hat. Dazu wählt der Bundestag jemanden zum Bundeskanzler. Der Bundeskanzler stellt die Regierung zusammen. In Deutschland dürfen Bundeskanzler und Bundesminister gleichzeitig MdB sein, und viele sind es auch.
Außerdem soll der Bundestag darauf aufpassen, dass die Regierung gut arbeitet. Der Bundestag darf daher fordern, dass Mitglieder der Regierung herbeikommen und dem Bundestag Rede und Antwort steht. Ferner wählt der Bundestag auch einige wichtige Beamte, zum Beispiel die obersten Richter.
Das neue Gebäude des Bundestags in Bonn. Heutzutage treffen sich dort Mitglieder von Organisationen.