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Version vom 11. Juni 2015, 19:56 Uhr

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Unerlaubtes Herunterladen

Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- Jan Tietje (Diskussion) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)

Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST)
Wenn ich den Artikel "Raubkopie" bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage_in_Deutschland) richtig verstehe und die Angaben stimmen, ist das Erstellen einer illegalen Kopie strafbar. -- Jan Tietje (Diskussion) 21:03, 9. Jun. 2015 (CEST)
Ich habe die Strafbarkeit hineingenommen. Ziko van Dijk (Diskussion) 00:28, 11. Jun. 2015 (CEST)
Danke. -- Jan Tietje (Diskussion) 06:48, 11. Jun. 2015 (CEST)