Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kinderrechte'''
[[Datei: Vienna 2010-11-20 'Kinderrechte' Smart Mob 026.jpg|mini|Eine [[Demonstration]] für Kinderrechte in [[Wien]], [[Österreich]].]]
Jedes [[Kind]] hat [[Recht|Rechte]]. Kinderrechte sind vor allem zum Schutz der Kinder da. Sie sollen vor [[Gewalt]] geschützt werden. Außerdem sollen Kinder auf eine geeignete Weise mitbestimmen können.


Jedes Kind hat Rechte. Diese Rechte sind gesetzlich niedergeschrieben. Es sind 195 Länder (Stand 2015), welche gemeinsam eine Verfassung unterzeichnet haben, wo sie sich verpflichten, die Rechte der Kinder durchzuführen. Diese Verfassung heisst Kinderrechtskonvention und ist von der Gemeinschaft UN 1959 ins Leben gerufen worden. Im Jahr 1979, dem Jahr des Kindes, wurde dieses Schriftstück neu überarbeitet. Diese Verfassung wurde dann am 20. November 1989 definitiv übernommen. Seit dem Datum ist der 20. November (jährlich wiederkehrend) der internationale Tag der Kinderrechte oder Weltkindertag* (siehe auch ganz unten). In dieser Verfassung gibt es 54 Artikel über die Kinderrechte. Die sind in 3 Teilen unterteilt:
Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung über Kinderrechte, die von den meisten Ländern der Welt angenommen wurde. Sie heißt Kinderrechtskonvention und kommt von den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]]. Dadurch sollen Kinder diese Rechte haben, bis sie 18 [[Jahr]]e alt und erwachsen sind. In den Ländern sollen die [[Gesetz]]e die Kinderrechte beachten.


Teil 1: Recht auf Schutz
Die Vereinten Nationen feiern den 20. November als Tag der Kinderrechte oder auch als Weltkindertag. In [[Deutschland]], [[Österreich]] und anderen Ländern gibt es zusätzlich auch den 1. Juni als Internationalen Kindertag und den 20. September als Weltkindertag.
Teil 2: Recht auf Förderung
Teil 3: Recht auf Mitwirkung


Im ersten Artikel wird erklärt, bis wann ein Mensch als Kind gilt: "Jeder Mensch ist bis zum 18. Lebensjahr ein Kind." Dies gilt vorallem für die rechtliche, gesetzliche Bestimmung. Klar, dass ein junger Mensch mit 16 schon jugendlich ist. Doch gelten die Schutzregeln bis zum 18. Lebensjahr.  
Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wie alt sie sind, woher sie kommen oder ob sie [[Mädchen]] oder [[Junge]] sind. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu holen. Das nennt man auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Schutz bedeutet, dass niemand über den [[Körper]] eines anderen [[Mensch]]en bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind anfassen, wenn das Kind es nicht möchte.  


Ganz wichtig sind folgende vier Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention genannt):
Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, Kitas oder Schulen, wo die Kinder mitentscheiden können, wie ein neuer Spielplatz gestaltet werden soll. Wichtige Grundrechte von Kindern sind außerdem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung und Ausbildung oder das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.


'''Das Diskriminierungsverbot (Artikel 2)'''
{{Artikel|mini=ja}}
Jedes Kind hat die gleichen Rechte. Egal woher es kommt, egal ob Mädchen oder Knabe. Der Staat verpflichtet sich, jedes Kind zu schützen.
[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]
 
'''Das Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)'''
Bei jeder Entscheidung, welche das Kind betrifft, muss voll und ganz auf das Interesse und Wohlergehen des Kindes geachtet werden.
 
'''Das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6)'''
Das Kind hat das Recht auf Leben! Der Staat verpflichtet sich, das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen.
 
'''Das Recht auf Mitwirkng (Artikel 12)'''
Jedes Kind hat das Recht, über alles, was seine Person betrifft, mitzureden und auch mitzuentscheiden. Das nennt man dann auch Demokratie.
 
Internationaler Tag der Kinderrechte/Weltkindertag:
Am 20.11. ist Weltkindertag - jedoch:
In Deutschland gilt der 1. Juni als Tag des Kindes sowie der 20. September als Kindertag.
 
Viele weitere nützliche Informationen findest Du unter "unicef", dem Kinderhilfswerk der vereinten Nationen.

Aktuelle Version vom 31. Mai 2023, 23:26 Uhr

Eine Demonstration für Kinderrechte in Wien, Österreich.

Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem zum Schutz der Kinder da. Sie sollen vor Gewalt geschützt werden. Außerdem sollen Kinder auf eine geeignete Weise mitbestimmen können.

Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung über Kinderrechte, die von den meisten Ländern der Welt angenommen wurde. Sie heißt Kinderrechtskonvention und kommt von den Vereinten Nationen. Dadurch sollen Kinder diese Rechte haben, bis sie 18 Jahre alt und erwachsen sind. In den Ländern sollen die Gesetze die Kinderrechte beachten.

Die Vereinten Nationen feiern den 20. November als Tag der Kinderrechte oder auch als Weltkindertag. In Deutschland, Österreich und anderen Ländern gibt es zusätzlich auch den 1. Juni als Internationalen Kindertag und den 20. September als Weltkindertag.

Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wie alt sie sind, woher sie kommen oder ob sie Mädchen oder Junge sind. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu holen. Das nennt man auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Schutz bedeutet, dass niemand über den Körper eines anderen Menschen bestimmen kann. So darf auch niemand ein Kind anfassen, wenn das Kind es nicht möchte.

Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, Kitas oder Schulen, wo die Kinder mitentscheiden können, wie ein neuer Spielplatz gestaltet werden soll. Wichtige Grundrechte von Kindern sind außerdem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung und Ausbildung oder das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.




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