Bundesrat (Schweiz)
In der Schweiz ist der Bundesrat die Staats-Regierung. Sie hat sieben Mitglieder. Ein einzelnes Mitglied ist ein Bundesrat oder eine Bundesrätin. Alle zusammen bilden den Bundesrat. Um Verwechslungen zu vermeiden spricht man auch vom Gesamtbundesrat.
Jeder Bundesrat ist Chef über eines der sieben Departemente. Ein Departement ist dasselbe wie in anderen Ländern ein Ministerium. Ein Bundesrat wäre also anderswo ein Minister. Er wird normalerweise für vier Jahre gewählt. Seit der Einführung des Bundesrats im Jahr 1848 gehörten 123 Menschen dem Bundesrat an, aber nie mehr oder weniger als sieben zur gleichen Zeit.
Einer der Bundesräte ist gleichzeitig der Bundespräsident. Als Präsident wird er nur immer für ein Jahr gewählt. Er ist der Chef des Bundesrates und leitet die Sitzungen. Er empfängt auch ausländische Gäste. Das macht anderswo der Bundespräsident. Für alles, was anderswo der Bundespräsident macht, ist in der Schweiz der Gesamtbundesrat zuständig. Es gibt also hier keinen Bundespräsidenten in einer Person.
Wie wird der Bundesrat gewählt?
Das Stimmvolk wählt alle vier Jahre die beiden Kammern des Parlaments, den Nationalrat und den Ständerat. Wenig später treffen sich beide Parlamentskammern im Nationalratssaal und bilden so die Vereinigte Bundesversammlung. Insgesamt sind es 246 Personen. Dann können Vorschläge eingebracht werden: Jede Person, die in der Schweiz selber abstimmen darf, kann auch als Bundesrat vorgeschlagen werden.
Darauf gibt es eine geheime Wahl. Jeder bekommt also für jeden Wahlgang einen neuen Zettel, auf den er einen Namen schreibt. Dann wird ausgezählt. Wer nur wenige Stimmen erhält, ist beim nächsten Wahlgang nicht mehr dabei, bis nur einer übrigbleibt. Dann geht es um den zweiten Sitz. So geht es weiter, bis alle sieben Sitze besetzt sind. Das kann einige Stunden dauern. So wird jeder Bundesrat für vier Jahre gewählt.
Die sieben Gewählten müssen gleich danach ihren Amtseid ablegen. Anschließend wird einer der sieben auf dieselbe Art zum Präsidenten gewählt. Das gilt jedoch nur für ein Jahr, dann wird ein neuer gewählt. Das Parlament achtet normalerweise darauf, dass der Reihe nach jeder einmal zum Präsidenten gewählt wird.
Für ausländische Politiker ist das manchmal schwierig. Sie sind sich gewohnt, dass ein Regierungspräsident oder Bundeskanzler viele Jahre im Amt ist. Deshalb überlegt man sich in der Schweiz, ob man die Wahl für zwei oder sogar für vier Jahre gelten soll.
Worauf wird bei der Bundesratswahl geachtet?
Ein zukünftiger Bundesrat sollte politische Erfahrung haben. Die meisten Bundesräte waren vor ihrer Wahl Mitglieder des Parlaments oder einer Kantons-Regierung. Es ist auch wichtig, dass man sie kennt und ungefähr abschätzen kann, mit wem man es zu tun haben wird.
Wichtig ist die Verteilung auf die Parteien. Seit dem Jahr 1959 gibt es die sogenannte Zauberformel, die sich im Jahr 2003 leicht geändert hat. Sie besagt, dass die drei größten Parteien SVP, SP und FDP je zwei Bundesräte haben sollen, die Partei mit dem Namen „Die Mitte“ einen Sitz. Die übrigen Parteien sind im Bundesrat nicht vertreten. Seither wurde immer wieder versucht, die Zauberformel abzuschaffen, es kam jedoch nie so weit.
Auch sollten alle Landesgegenden und die vier Amtssprachen ausgewogen vertreten sein. Zumindest sollten neben der deutschen Sprache auch die französische oder die italienische Sprache vertreten sein, noch besser sogar beide. Aber auch das gelang nicht immer.
Männer und Frauen sollten etwa gleichmäßig vertreten sein. Meistens sind es aber mehr Männer. Die erste Frau wurde im Jahr 1984 gewählt. Sie hieß Elisabeth Kopp. Auf sie folgten erst neun weitere Bundesrätinnen. Zwischen den Jahren 2010 und 2011 waren es vier Bundesrätinnen gleichzeitig, also eine Mehrheit.
Wie arbeitet der Bundesrat?
In seiner ersten Sitzung verteilt der Bundesrat die Departemente. Wer schon am längsten im Bundesrat ist, darf sich als erster ein Departement auswählen. Dann ist der zweite dran und so weiter, bis alle Departemente verteilt sind. Es wird also nicht jeder sein Wunschdepartement erhalten. Man achtet auch auf besondere Fähigkeiten, wenn jemand zum Beispiel schon Finanzvorsteher in einer Kantonsregierung war. Am Schluss muss der Gesamtbundesrat mit der Verteilung einverstanden sein.
Über viele Angelegenheiten kann jeder Bundesrat in seinem Departement selbst entscheiden. Das ist ähnlich wie in den meisten Ländern bei den Ministern. Man spricht deshalb auch vom Wirtschaftsminister, vom Außenminister oder von der Finanzministerin und so weiter. Die Art, wie das läuft, nennt man Departementsprinzip.
Für jedes Departement ist genau festgelegt, welche wichtigen Entscheidungen der zuständige Bundesrat nicht selber treffen kann. Er muss sie seinen Kollegen im Gesamtbundesrat vorlegen. Die Dinge werden dann dort besprochen und entschieden. Das nennt man das Kollegialitätsprinzip. Es kann dann also vorkommen, dass ein Bundesrat gegenüber dem Volk eine Sache vertreten muss, bei der er eigentlich dagegen ist.
Der Bundespräsident leitet die Sitzungen des Bundesrates. Dies ist seine Hauptaufgabe. Er kann aber seinen Kollegen nichts befehlen. Er hat auch sonst nicht mehr Macht als seine Kollegen. Er hat viel weniger Einfluss als zum Beispiel der deutsche Bundeskanzler oder der Präsident der USA. Die Macht ist in der Schweiz viel stärker verteilt.
Wohl gibt es in der Schweiz auch einen Bundeskanzler, aber das ist ein ganz anderes Amt als zum Beispiel in Deutschland. In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Vorsteher der Bundeskanzlei. Er bereitet die Sitzungen des Bundesrats vor und erledigt zusammen mit den weiteren Angestellten viele andere Aufgaben. Der Bundeskanzler wird ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Welche Departemente gibt es und wer sind ihre Vorsteher?
Die Departemente bleiben immer die gleichen. Ihre Vorsteher, also die entsprechenden Bundesräte, wechseln immer wieder.
Gerade jetzt sieht die Verteilung so aus:
- Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin
- Auswärtige Angelegenheiten: Ignazio Cassis
- Finanzen: Karin Keller-Sutter
- Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Albert Rösti
- Inneres: Elisabeth Baume Schneider
- Justiz und Polizei: Beat Jans
- Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Martin Pfister
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