Diskussion:Tierquälerei
Wer legt fest, was Tierquälerei ist?
Diese Frage scheint mir in diesem Entwurf nicht geklärt zu sein. Es gibt moralische, religiöse und vermutlich noch viele weitere Instanzen, die das festlegen. In einem Rechtsstaat wie den unseren gelten aber wohl nur die gesetzlichen Gründe. Die sind hier nur sehr unklar umrissen.
Bei der Aussage Allerdings werden nicht alle Arten der Tierquälerei bestraft. In der Landwirtschaft dürfen Tiere oft in engen Ställen gehalten werden. Auch Tierversuche sind erlaubt wird es problematisch. Wenn z.B. eine bestimmte Stall- oder Käfiggröße erlaubt ist, wer erlaubt sich denn, trotzdem von Tierquälerei zu reden? Jeder Bauer wird dann vor Gericht auf die Vorschriften verweisen (die er einhält) und der Richter wird ihm rechtgeben (müssen). Dasselbe gilt bei (gesetzlich erlaubten) Tierversuchen.
Bis jetzt wirft dieser Entwurf mehr Fragen auf, als dass er welche klärt. Beat Rüst (Diskussion) 19:18, 6. Apr. 2025 (UTC)
- Danke dir, das sind Fragen, mit denen ich noch was weiterarbeiten kann. Ich versuche es mal die kommenden Tage. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:44, 6. Apr. 2025 (UTC)
Nicht jedes Nicht-Einhalten von Tierschutzbestimmungen ist Tierquälerei
Die Definition in diesem Entwurf ist falsch. Wp definiert: "Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren". In unserer Definition ist schon jede schlechte Behandlung eines Tieres Tierquälerei. Das geht zu weit.
Betrachten wir die rechtliche Situation bei uns:
Schweiz
Das schweizerische Tierschutzgesetz (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de) umfasst 46 Artikel, aber nur Artikel 26 erwähnt den Ausdruck "Tierquälerei", und zwar im Titel.
Der Text dazu:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
a. ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet;
b. Tiere auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet;
c. Kämpfe zwischen oder mit Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden;
d. bei der Durchführung von Versuchen einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es in Angst versetzt, soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist;
e. ein im Haus oder im Betrieb gehaltenes Tier aussetzt oder zurücklässt in der Absicht, sich seiner zu entledigen.
2 Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen."
Zu kleine Käfige (und vieles andere, was unser Entwurf erwähnt) sind also in der Schweiz keine Tierquälerei. Wenn sie gegen die Tierschutzverordnung verstoßen, sind sie eben ein Verstoß gegen die Tierschutzverordnung und somit entsprechend strafbar, aber eben keine Tierquälerei.
Österreich
§ 5 StGB äußert sich zur Tierquälerei. (https://www.jusline.at/gesetz/tschg/paragraf/5)
Deutschland
Das Tierschutzgesetz erwähnt den Ausdruck "Tierquälerei" nicht. (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html)
Beat Rüst (Diskussion) 17:35, 22. Apr. 2025 (UTC)
Auch wenn der Ausdruck nicht im Gesetzestext steht, werden darin Handlungen behandelt, die gemeinhin als Tierquälerei gelten. Ich verstehe das Problem nicht. Ziko van Dijk (Diskussion) 12:49, 4. Mai 2025 (UTC)
- Das Problem ist, dass überhaupt nicht klar ist, was "gemeinhin als Tierquälerei gilt". Ich habe den Entwurf entsprechend bearbeitet. Beat Rüst (Diskussion) 17:27, 6. Mai 2025 (UTC)
- Jetzt ist es deutlicher, danke. Ziko van Dijk (Diskussion) 12:05, 12. Mai 2025 (UTC)
Verschieben?
Hallo, was müsste noch verändert werden, damit es verschiebereif wird? Ziko van Dijk (Diskussion) 09:58, 20. Mai 2025 (UTC)
- Ja zur Verschiebung. Ich habe alles geändert, was mE notwendig war. Beat Rüst (Diskussion) 16:44, 21. Mai 2025 (UTC)
- Ja. Falls möglich noch weitere (unblutige) Fotos als Illustration. --Patrick Kenel (Diskussion) 09:27, 22. Mai 2025 (UTC)








