Feudalismus
Das Lehnswesen war eine Art Tauschhandel, der vor allem im europäischen Mittelalter verbreitet war. In Lehnswesen steckt das Wort „lehen“, was im altdeutschen so viel wie „leihen“ bedeutet. Beim Lehnswesen wurde also etwas verliehen. Es handelte sich dabei vor allem um Ländereien oder Grundstücke.
Ein Monarch, zum Beispiel ein König, besass viele Ländereien. Weil es für ihn schwierig war, sich um alle Ländereien selbst zu kümmern, verlieh er Teile seines Besitzes an Adelige. Das heißt er überliess ihnen das Recht zur Nutzung des Landes, blieb jedoch der Besitzer. Dieses verliehe Land bezeichnete man als Lehen oder Lehnsgut. Der Verleiher war der Lehnsherr, während der Beliehene Vasall genannt wurde.
Die Vasallen konnten in ihrem Lehen über Land und Leute bestimmen und zum Beispiel Steuern einziehen. Dadurch durften sie sich Titel wie Graf oder Herzog geben. Im Gegenzug waren sie ihrem Lehnsherren zur Treue verpflichtet. Sie mussten ihm beispielsweise für einen Krieg Soldaten zur Verfügung stellen oder Beamte, die ihm bei der Verwaltung seines Reiches halfen. Manche Vasallen verliehen Teile ihres Lehens weiter an andere Adelige und hatten dann selbst Vasallen. Auf diese Weise entstand eine Herrschaftspyramide, an deren Spitze ein König oder Kaiser stand.
Ein Vasall behielt das Lehen solange, bis er starb. Wenn er Verwandte hatte, konnte das Lehen und der dazugehörige Titel vererbt werden. Es gab je nach Ort unterschiedliche Gesetze darüber, wer Erbe ist. Normalerweise durften nur Blutsverwandte erben, also keine eingeheirateten Familienmitglieder. An erster Stelle stand meist der älteste Sohn. Wenn es keine männlichen Nachkommen gab, konnte auch eine Tochter oder einer der Geschwister erben. Hatte ein Vasall gar keine erbberechtigten Verwandten, so fiel das Lehen wieder dem Lehnsherrn zu.