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Taschengeld

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 4. Oktober 2020, 15:48 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge) (Kleinigkeiten und Kategorie)
Ein Laden in den USA, in dem verschiedene Süßigkeiten und Plüschtiere verkauft werden.

Taschengeld, in der Schweiz Sackgeld, nennt man Geld, das Kinder und Jugendliche von ihren Eltern bekommen. Damit können sie sich Dinge kaufen, die sie sich wünschen. Das können zum Beispiel Süßigkeiten sein, Sammelbilder oder später Computerspiele oder besondere Kleidung. Normalerweise geht es also um kleine Dinge, die nicht viel kosten. Damit können Kinder lernen, wie man mit Geld umgeht: Wieviel man dafür bekommt und dass man nicht zu viel ausgeben sollte.

Kinder dürfen in den meisten Ländern nicht selbst etwas kaufen, sondern die Eltern müssen entscheiden und dürfen auch Dinge zurückgeben, die das Kind gekauft hat, solange es nicht 18 Jahre alt ist. Vom Taschengeld hingegen darf ein Kind Dinge kaufen, ohne dass es die Eltern um Erlaubnis fragen muss. Eltern können ihre Kinder natürlich trotzdem daran hindern, Dinge zu kaufen, die sie nicht wollen. Sie können auch einfach kein Taschengeld mehr zahlen.

Oft steht darum auch in Gesetzen etwas über Taschengeld: In Deutschland gibt es eine Regel im Gesetz, die „Taschengeldparagraph“ genannt wird. Darin wird geregelt, dass Kinder und Jugendliche auch selbstständig die Dinge kaufen dürfen, wenn sie die von ihrem Taschengeld bezahlen. In Österreich gibt es auch so eine Regel.

Nicht überall auf der Welt bekommen Kinder Taschengeld. In vielen Gegenden haben die meisten Leute nicht genug Geld dafür. Manchmal müssen Kinder sogar selbst arbeiten. Entweder tun sie das, um Geld für sich und die Eltern zu bekommen, oder sie helfen den Eltern bei der Arbeit, damit überhaupt Geld da ist. Auch bei uns haben einige Leute nicht genug Geld, dass sie ihren Kindern etwas abgeben können.




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