Hochzeit

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Mit der Hochzeit beginnt die Ehe. Es braucht dazu ein Versprechen und eine Unterschrift. Für viele Frauen gehört ein weißes Kleid unbedingt dazu, ebenso viele Blumen.
Heiraten kann man sogar im Gefängnis. Wie hier auf dieser Zeichnung von Jahr 1874.

Die Hochzeit ist der Beginn einer Ehe. Zwei Menschen versprechen sich also, ihr Leben miteinander zu verbringen. Man unterscheidet zwischen der Hochzeit und dem Hochzeitsfest, auch wenn man diese beiden Begriffe oft durcheinanderbringt.

Um eine Ehe zu beginnen, legen die beiden zukünftigen Ehepartner ein Versprechen ab. Das nennt man eine Heirat oder eine Trauung. Das Wort Heirat bedeutet etwa „Hausgemeinschaft“. „Trauung“ hat mit dem Vertrauen zu tun, das sich die beiden Menschen schenken.

Eine Ehe kann man vor dem Staat schließen. Das nennt man auch „zivile Hochzeit“. Die beiden gehen dann also auf ein Büro in ihrer Gemeinde und legen dort ihr Eheversprechen ab. Dazu braucht es neben dem Standesbeamten zwei Zeugen. Dann werden die entsprechenden Papiere unterschrieben und die Ehe ist geschlossen.

Eine Ehe kann man auch in der Kirche schließen. Dort geht es meist festlicher zu und her. Die beiden Eheleute legen ebenfalls ein Versprechen ab, vor einem Pfarrer oder einem Priester. Meistens sind dabei viele Menschen, es gibt Musik, Gesang und viele Blumen. Eheringe können die beiden sowohl auf der Gemeinde als auch in der Kirche austauschen. Es sind aber beide Male dieselben Ringe.

Anschließend an die Trauung gibt es oft ein Fest. Das kann einen Nachmittag, einen Abend oder eine halbe Nacht lang dauern. In anderen Ländern und Kulturen gibt es auch Hochzeitsfeste, die sich über eine ganze Woche hinziehen.




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