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Verfassung

Aus Klexikon – das Kinderlexikon
Version vom 6. September 2018, 16:02 Uhr von Uwe Rohwedder (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „lesen“ durch „lesen“)
An einem Bundestags-Gebäude in Berlin sind die ersten Sätze aus dem Grundgesetz auf hohen Glaswänden zu lesen.

Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz. In der Verfassung steht, wie der Staat funktionieren soll. Sie beschreibt, welche Organe es gibt und was sie tun sollen und dürfen, vor allem die Regierung und das Parlament. Außerdem bestimmen viele Verfassungen, welche Rechte die Staatsbürger haben, also die Menschen, die zu dem Staat gehören. Auch zum Beispiel Bundesländer können Verfassungen haben.

Verfassungen stammen aus der Zeit um das Jahr 1800. Sie sollten dafür sorgen, dass der König in seinem Staat nicht mehr so viel Macht alleine hatte. Bis die Staaten in Europa aber Demokratien waren, wo das Volk das Sagen hat, hat es noch lange gedauert. Oftmals hat eine neue Verfassung in einem Staat mehr Rechte für die Menschen gebracht.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949 heißt Grundgesetz. In Österreich gibt es mehrere Gesetze, die zusammen die Verfassung bilden. Das wichtigste ist das Bundesverfassungsgesetz. Die Schweiz hat ihre Verfassung schon seit 1848: Damals haben sich die Kantone zu einem Bundesstaat zusammengeschlossen und eine Verfassung für die ganze Schweiz geschrieben.




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