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Benutzer:Kathrin Gauss/Altersfreigabe

Aus Klexikon – das Kinderlexikon

Die Altersfreigabe regelt in Deutschland, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche sich Medien wie Filme oder auch Computerspiele anschauen dürfen. Diese Regeln gibt es, weil man junge Menschen vor Filmen schützen will, die ihnen wegen ihres Alters schaden können. Das ist im Jugendschutzgesetz so festgeschrieben.

In Deutschland gibt es für Filme die FSK. Die Abkürzung FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Das ist eine Gruppe von Menschen, die gemeinsam entscheidet, ab welchem Alter der Film geeignet ist. Diese Gruppe schaut sich den Film an und überlegt genau, ob auch ein Kind diesen Film ansehen kann, ohne danach Angst haben zu müssen. Meistens geht es darum, wie viel Gewalt oder Schimpfwörter verwendet werden.

Folgende Altersstufen gibt es:

  • FSK 0: Für jedes Alter freigegeben
  • FSK 6: Kinder ab 6 Jahren dürfen diese Filme sehen
  • FSK 12: Kinder ab 12 Jahren dürfen diese Filme sehen
  • FSK 16: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen diese Filme sehen
  • FSK 18: Erst Erwachsene ab 18 Jahren dürfen diese Filme sehen


Für Computerspiele gibt es die USK. Diese Abkürzung steht für Unterhaltungs-Software Selbstkontrolle. Hier geht es um die gleichen Fragen und es gibt auch die gleichen Altersstufen. Die USK besteht aber aus anderen Mitgliedern.

Eltern können mit Hilfe der Altersstufen auf den ersten Blick sehen, ob ein Film oder ein Spiel für ihre Kinder schon geeignet ist oder ob man doch lieber noch wartet, bis das Kind alt genug ist, um keine Angst zu bekommen.

Auch Kinos müssen sich an die FSK-Stufen halten. Sie dürfen keine Kinder in den Film lassen, wenn sie nicht alt genug sind. Hier gibt es aber eine kleine Ausnahme. Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, darf man ihn gemeinsam mit einem Erwachsenen auch schon schauen, wenn man älter als 6 Jahre ist.



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